Anti-Gender-Initiative droht vor Verfassungsgericht zu scheitern
Der Volksinitiative gegen «Gendern in Bildung und Verwaltung» droht eine Niederlage vor dem Hamburgischen Verfassungsgericht. In der mndlichen Verhandlung deutete das Gericht bereits an, dass es einerseits gar nicht zustndig sein knnte und andererseits nur ber Antrge entscheiden, nicht aber Vorgaben zu einzelnen Verfahrensablufen machen knne. Eine Entscheidung will das Gericht nach eigenen Angaben am 4. Juli 2025 um 10 Uhr verknden.
Die Volksinitiative gegen «Gendern in Bildung und Verwaltung» war im vergangenen Sommer mit ihrem Volksbegehren gescheitert. Statt der notwendigen rund 65.800 Stimmen bekam sie nach Angaben des Senats nur knapp 55.100 Unterschriften zusammen (queer.de berichtete).
Richterin: «Wir sind kein Rechtsetzungsorgan»
Aus Sicht der Initiative ging es dabei aber nicht mit rechten Dingen zu. So habe die Brgerschaft dafr gesorgt, dass das Volksbegehren mitten in den Sommerferien habe stattfinden mssen und die Initiative damit deutlich geringere Erfolgsaussichten gehabt habe. Aber auch der Senat habe das Seinige getan, indem er eine im Gesetz vorgesehene Online-Teilnahme an Volksbegehren nicht ermglicht habe und unter anderem auch bei der Information der Wahlberechtigten und der Zahl der Eintragungsstellen nicht hilfreich gewesen sei.
Vor Gericht legte die Initiative deshalb eine ganze Liste mit Vorschlgen vor, welche der Senat knftig fr ein ordnungsgemes Verfahren bei Volksbegehren erfllen msse. Dazu zhlt unter anderem, dass alle Brger*innen ber eine Postwurfsendung ber anstehende Volksbegehren informiert werden mssten und dass die Zahl der Eintragungsstellen deutlich erhht werden msse was aus Sicht von Verfassungsgerichtsprsidentin Birgit Vokhler eher kompliziert werden drfte: «Wir sind kein Rechtsetzungsorgan», sagte sie.
Initiative selbst fr Sommerferien-Termin verantwortlich
Wenig Verstndnis zeigte Vokhler ber die Emprung der Initiative, dass sie das Volksbegehren whrend der Sommerferien hatte abhalten mssen. Zum einen habe die Initiative selbst durch ihre Antrge den Lauf der daraus resultierenden Fristen angeschoben. Zum anderen htten die Abgeordneten der Hamburgischen Brgerschaft mit ihrem Beschluss, der von der Initiative verlangten nochmaligen Fristverlngerung um drei Monate nicht zuzustimmen, nicht gegen Recht und Gesetz verstoen. Die Abgeordnete htten das Recht, unabhngig und frei ber Antrge zu entscheiden.
Das Volksbegehren war u.a. von der CDU untersttzt worden (queer.de berichtete). Die frhere Sprecherin der Initiative Sabine Mertens hatte sich mehrfach queerfeindlich geuert (queer.de berichtete). (mize/dpa)
