Artikel 3: dgti kritisiert Berliner Bundesratsinitiative
Queere Organisationen wie die Deutsche Gesellschaft fr Trans*- und Inter*geschlechtlichkeit (dgti) begren die vom Berliner CDU/SPD-Senat gestartete Initiative zum Schutz queerer Menschen im Antidiskriminierungs-Artikel des Grundgesetzes. Allerdings wird nun Kritik laut, dass geschlechtliche Minderheiten in der Reform nicht ausdrcklich erwhnt werden sollen.
Hintergrund ist, dass die Berliner Bundesratsinitiative Artikel 3, Absatz 3 der deutschen Verfassung um den Zusatz «sexuelle Identitt» erweitern soll. Aktuell lautet der Satz so: «Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religisen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.» 1994 wurde noch hinzugefgt: «Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.» «Sexuelle Identitt» soll im ersten Satz verankert werden.
Die Problematik: «Der jetzige Beschluss zur Bundesratsinitiative wrde tin* Personen jedoch nicht ausreichend schtzen. Sie bleiben auen vor», so die dgti. Tin* steht fr trans, inter und nicht-binre Personen. Sie fordert daher, auch «geschlechtliche Identitt» in Artikel 3 zu verankern.
Pressemitteilung: Berlin beschliet Bundesratsinitiative zur Erweiterung von Art3GG um sexuelle Identitt, tin* Personen…
Unter Expert*innen gibt es hier schon lnger geteilte Meinungen, ob diese Ergnzung notwendig ist. So erklrten mehrere Sachverstndige in einer Bundestagsanhrung vor fnf Jahren, dass geschlechtliche Identitt bereits durch das Merkmal Geschlecht im Grundgesetz geschtzt sei (queer.de berichtete).
Laut dgti sei diese Einschtzung aber zweifelhaft, weil Artikel 3 trans Menschen ja auch nicht «vor dem diskriminierenden Transsexuellengesetz» geschtzt habe. Auerdem wrden verhetzende Straftaten gegen trans Menschen nicht als Volksverhetzung gelten, denn: «192a StGB enthlt kein Merkmal, dass verhetzende Beleidigungen gegen die erklrte Geschlechtszugehrigkeit strafbar macht.»
«Dieser Schutz muss sich angesichts der bestehenden Diskriminierungen und der immer strker werdenden Gewalt gegen tin*Personenim Gesetzestext eindeutig widerspiegeln, um effektiv zu sein», forderte daher die dgti. «Deshalb brauchen wir eine Neufassung des Art. 3 des Grundgesetzes hinsichtlich des Schutzes sexueller Identitt und der Gleichstellung aller Geschlechtszugehrigkeiten.» (cw)
