Artikel 3 im Bundesrat: Queere Menschen endlich explizit schtzen
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Artikel 3 im Bundesrat: Queere Menschen endlich explizit schtzen

Der Bundesrat hat sich am Freitag erstmals mit einer Initiative des Landes Berlin befasst, das Merkmal «sexuelle Identitt» in den Gleichbehandlungs- und Antidiskriminierungsartikel der Verfassung aufzunehmen (313/25). Entsprechende Forderungen gibt es seit Jahrzehnten, die aktuelle Initiative war bereits vor zwei Jahren im schwarz-roten Koalitionsvertrag vereinbart und vom Regierenden Brgermeister Kai Wegner (CDU) angekndigt worden.

Konkret soll erreicht werden, dass Artikel 3 im Grundgesetz im ersten Satz von Absatz 3 um den Zusatz «sexuelle Identitt» erweitert wird. Aktuell lautet der Satz: «Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religisen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.» 1994 wurde noch hinzugefgt: «Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.»

Ob die Initiative, die nun zunchst in die Ausschsse geht, Chancen hat, ist unklar. Eine Verfassungsnderung bruchte eine Zwei-Drittel-Mehrheit sowohl im Bundesrat als auch im Bundestag. Bei einer Bundestagsdebatte vor zwei Wochen hatten sich etwa mehrere CDU-Abgeordnete gegen eine Grundgesetzergnzung gestellt (queer.de berichtete). Immerhin: Die schwarz-grnen Lnder NRW und Schleswig-Holstein sind der Initiative Berlins bereits beigetreten.

Lehre aus der Vergangenheit fr die Zukunft

Die Grundgesetzergnzung sei geboten und «dringend notwendig», denn der Schutz von Minderheiten sei ein «Grundpfeiler unserer Demokratie», sagte Berlins Senatorin fr Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung, Cansel Kiziltepe, in der kurzen Debatte. Zwar habe es fr queere Menschen viele einfachgesetzliche Verbesserungen gegeben, von der Ehe fr alle bis zum Selbstbestimmungsgesetz aber im Alltag, im Beruf und in weiteren Lebensbereichen, erlebten sie Vorurteile, Diskrimnierungen, Benachteiligungen und Gewalt. Jeder Angriff auf queere Menschen sei ein Angriff auf die Demokratie. Die Grundgesetzergnzung setze nicht nur ein klares Zeichen, sondern treffen Vorkehrungen in die Zukunft hinein, so die SPD-Politikerin. Das bisherige Grundgesetz habe die strafrechtliche Verfolgung homo- und bisexueller Mnner ebensowenig verhindern knnen wie Sorgerechtsentzge bei lesbischen Mttern.

«Lassen Sie uns unsere Demokratie vor Menschen schtzen, die den Minderheitenschutz abbauen und unsere Gesellschaft spalten wollen», appellierte Kiziltepe zum Ende ihrer Rede an die Vertretungspersonen der Landesregierungen. «Und lassen Sie uns queere Menschen schtzen und ihnen zeigen, dass wir an ihrer Seite stehen. Als Lehre aus der Vergangenheit und aus Verantwortung fr die Zukunft.»

Auch Josefine Paul, die grne NRW-Ministerin fr Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration, betonte, es ginge um mehr als nur ein Symbol. Eine im April vorgelegte Studie aus NRW zu queeren Menschen zeige Verbesserungen, aber auch erlebte Diskriminierungen und Gewalt sowie die Sorge vor Rckschritten. Die Artikel-3-Ergnzung sei ein wichtiges Zeichen «der Strke und Wehrhaftigkeit unserer Demokratie», so Paul. Sie mache deutlich: «Der Staat stellt sich schtzend vor queere Menschen. Wir akzeptieren nicht, wenn Menschen diskriminiert oder angegriffen werden.»

Merkmal «Geschlechtsidentitt» nicht erwhnt

Die Merkmale «sexuelle Identitt» oder «sexuelle Orientierung» sind schon in mehreren Landesverfassungen sowie diversen Gesetzestexten auf Europa-, Bundes-, Landes- und Kommunalebene erfasst, teilweise ergnzt um das Merkmal «geschlechtliche Identitt». Aktivist*innen etwa der Aktion Grundgesetz fr alle fordern auch eine ausdrckliche Aufnahme dieses Merkmals im Grundgesetz, whrend aus der Politik hufig argumentiert wird, etwa trans oder intergeschlechtliche Menschen seien bereits durch stndige Rechtsprechung mit dem Merkmal «Geschlecht» erfasst.

Laut «Tagesspiegel» war das Merkmal «geschlechtliche Identitt» in einem ersten Entwurf zur Berliner Bundesratsinitiative aus der SPD-gefhrten Sozialverwaltung noch enthalten, was aber nicht mit dem Koalitionspartner CDU abgestimmt gewesen sei. Im Koalitionsvertrag war das Merkmal nicht enthalten. Vor wenigen Tagen hatte die Deutsche Gesellschaft fr Trans*- und Inter*geschlechtlichkeit (dgti) erneut gefordert, dass die Bundesratsinitiative auch geschlechtliche Minderheiten ausdrcklich bercksichtigen msse (queer.de berichtete). (cw)