Bundesrat stimmt fr Gleichbehandlung von Zwei-Mtter-Familien
Der Bundesrat hat am Freitagmittag einer Entschlieung (PDF) zugestimmt, in der die Bundesregierung aufgefordert wird, Diskriminierung von bei Zwei-Mtter-Regenbogenfamilien zu beenden. Der Antrag war vom Land Rheinland-Pfalz eingebracht worden und erhielt Untersttzung von Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern.
Damit sollen Kindern, die in Zwei-Mtter-Familien geboren werden, von Anfang an zwei rechtliche Elternteile zugesichert werden. Derzeit wird in der Geburtsurkunde sowie im Geburtenregister nur die leibliche Mutter als Elternteil eingetragen. Die andere Mutter muss ein langwieriges und teures Adoptionsverfahren durchlaufen, um rechtlich als zweites Elternteil anerkannt zu werden. Bei heterosexuellen Eheleuten wird der Mann hingegen stets als Vater anerkannt, unabhngig davon, ob er der leibliche Vater ist oder nicht. Sind heterosexuelle Eltern nicht verheiratet, darf der Mann die Vaterschaft anerkennen lassen auch dies ist bei Frauen-Paaren nicht vorgesehen.
Antrag: Auch Regenbogenfamilien-Kind hat ein Recht auf zwei Eltern
Laut der vom Bundesrat beschlossenen Entschlieung stellt diese Ungleichbehandlung eine Diskriminierung dar, «die es abzuschaffen gilt». Im Sinne des Kindeswohls msse es allen Kindern ermglicht werden, unabhngig vom Geschlecht der Eltern unmittelbar nach der Geburt zwei Eltern im Rechtssinne zu haben. Daher schlagen die Lnder der Bundesregierung vor, das Abstammungsrecht dahingehend zu ndern, dass die Ehefrau der gebrenden Frau rechtliche Mutter des Kindes wird. Auch die Anerkennung der Mutterschaft mssen bei unverheirateten Zwei-Mtter-Familien ermglicht werden.
Die rheinland-pflzische Landesfamilienministerin Katharina Binz, die den Antrag in den Bundesrat eingebracht hatte, begrt die Entscheidung der Lnderkammer: «Kinder brauchen von Anfang an zwei rechtliche Elternteile unabhngig vom Geschlecht oder der biologischen Elternschaft», erklrte die Grnen-Politikerin. «Der heutige Beschluss des Bundesrates zeigt, dass es an der Zeit ist fr Gleichstellung und einen besseren rechtlichen Schutz von Regenbogenfamilien. Acht Jahre nach der ffnung der Ehe ist es hchste Zeit, dass auch das Abstammungsrecht dieser Realitt folgt.»
Schon seit der ffnung der Ehe im Jahr 2017 weisen LGBTI-Organisationen auf diese Ungleichbehandlung hin. Die letzte Regierung hat dazu zwar einen Referentenentwurf verffentlicht, der aber nie im Bundestag beraten wurde.
Bundesregierung muss sich nicht mit Entschlieung befassen
Die Entschlieung wird nun der Bundesregierung zugeleitet, die sich jetzt damit befassen kann. Wann sie das tut und ob sie das berhaupt tut ist gesetzlich allerdings nicht geregelt. (dk)
