Bundestag lsst queere Geflchtete im Stich
Der Bundestag hat am vergangenen Freitag ein weiteres Gesetz der Koalition zur Verschrfung der Migrationspolitik beschlossen. In namentlicher Abstimmung votierten 457 Abgeordnete fr, 130 gegen den Entwurf, mit dem «sichere Herkunftsstaaten» knftig per Rechtsverordnung bestimmt werden knnen ohne Zustimmung des Bundesrats. Dies soll aber nur fr Schutzgesuche nach der Genfer Flchtlingskonvention und subsidiren Schutz gelten, nicht fr Asylgesuche.
Die Manahme soll nach Einschtzung der Bundesregierung Asylverfahren beschleunigen, indem Antrge als «offensichtlich unbegrndet» zurckgewiesen werden knnen. Das Gesetz soll zudem Menschen aus den eingestuften Staaten signalisieren, dass ihre Antrge auf Schutz in Deutschland wenig Aussicht auf Erfolg haben.
Kein Anspruch auf Rechtsbeistand mehr
Gestrichen werden soll mit dem Gesetzentwurf zudem die Regelung, dass Menschen, denen Abschiebehaft oder Ausreisegewahrsam droht, ein Rechtsbeistand zur Seite gestellt werden muss. Diesen Anspruch hatte die Ampel-Koalition eingefhrt. Darber hinaus wird die Klagefrist gegen einen negativen Asylbescheid auf eine Woche verkrzt.
Als «sicheren Herkunftsstaat» definiert das Asylgesetz Lnder, in denen angesichts der allgemeinen Lage davon ausgegangen werden kann, dass dort keine Verfolgung zu befrchten ist. Antrge auf Asyl oder Schutz in Deutschland sind bei Menschen aus «sicheren Herkunftsstaaten» laut Gesetz grundstzlich als «offensichtlich unbegrndet abzulehnen» auer die Betroffenen knnen das Gegenteil beweisen.
Mit dem Bundestagsbeschluss «geht der Politikwechsel in der Migrationspolitik weiter», erklrte der innenpolitische Sprecher der Unions-Bundestagsfraktion, Alexander Throm (CDU). Er kndigte die Einstufung von Algerien, Indien, Marokko und Tunesien als «sichere Herkunftslnder» an.
Pro Asyl: Neue Regelung verfassungswidrig
Die Flchtlingsorganisation Pro Asyl sieht hingegen «zwei sehr problematische Regelungen verabschiedet». Mit der Bestimmung «sicherer Herkunftsstaaten» per Rechtsverordnung «wird ein Gesetzgebungsprozess absichtlich umgangen, obwohl er verfassungsrechtlich vorgeschrieben ist», kritisierte die rechtspolitische Sprecherin der Organisation, Wiebke Judith.
«Mit der Abschaffung des Pflichtanwalts in der Abschiebungshaft leistet die Regierung auerdem einem schon lange bestehenden Skandal fr unseren Rechtsstaat Vorschub: der massenhaften rechtswidrigen Abschiebungshaft», erklrte Judith weiter.
LSVD: Beschluss «fatales Zeichen, insbesondere fr LSBTIQ*»
Auch der LSVD+ Verband Queere Vielfalt verurteilte die erneute Verschrfung der Asylpolitik. Der Beschluss des Bundestags sei ein «fatales Zeichen, insbesondere fr LSBTIQ*», heit es in einer Pressemitteilung, das neue Verfahren «zutiefst undemokratisch». Nicht ohne Grund habe sich der Bundesrat bislang wiederholt gegen die Aufnahme von Marokko, Algerien und Tunesien in die Liste «sicherer Herkunftsstaaten» gestellt.
«In Marokko, Algerien und Tunesien sind LSBTIQ* massiven Gefahren ausgesetzt: Es drohen mehrjhrige Haftstrafen, Folter durch Zwangsanaluntersuchungen und Gewalt durch staatliche Akteure, aber auch von Seiten der Zivilgesellschaft», erinnerte LSVD+-Vorstandsmitglied Alva Trbert. Eine Einstufung dieser Lnder als «sichere Herkunftsstaaten» blende diese Tatsachen aus.
Die Verkrzung der Klagefrist treffe queere Geflchtete zudem «besonders hart, da sie sich bei der Anhrung aus begrndeter Angst und Scham hufig nicht outen und ihren triftigen Asylgrund, nmlich die queerfeindliche Verfolgung, zunchst nicht vortragen», so Trbert. Um Vertrauen aufzubauen und sich Untersttzung durch Fachberatungsstellen zu suchen, fehle ihnen die Zeit.
«Queere Antragsteller*innen aus den als ’sicher‘ eingestuften Lndern mssen aufgrund ihrer besonderen Vulnerabilitt von den geplanten Schnellverfahren ausgenommen werden und ihre Schutzgesuche drfen grundstzlich niemals als ‚offensichtlich unbegrndet‘ abgelehnt werden», forderte Trbert im Namen des LSVD+. Dazu sei eine systematische, flchendeckende Identifizierung besonderer Schutzbedarfe unter Beteiligung der Zivilgesellschaft notwendig. «Andernfalls droht LSBTIQ* regelmig Abschiebung, Gewalt und Lebensgefahr, bevor Deutschland ber ihren Schutzanspruch berhaupt entschieden hat.» (mize/AFP)
