Die Rckkehr der «Transvestiten-Karteien» muss verhindert werden
Wenn es die Absicht des Bundesinnenministeriums (BMI) war, Panik in der queeren Community zu verbreiten, dann kann ich nur sagen: Herzlichen Glckwunsch, Volltreffer! Und wenn das der neue Politikstil unter Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) in Sachen Queerpolitik sein soll, wie wir das gerade mit dem Referentenentwurf «Verordnung zur Umsetzung des Gesetzes ber die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag im Meldewesen» erleben, dann ist das tatschlich noch bler als wir es uns in schlimmen Trumen vorgestellt haben mochten. Denn queerfeindlicher geht es kaum noch.
Was ist geschehen? Das BMI hat die genannte Verordnung als Entwurf in die Verbndebeteiligung gegeben der bliche Vorgang bei Gesetzgebungsverfahren. Wie der Titel schon sagt, geht es dabei um das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) und wie mit genderten Daten (Vornamen und Geschlechtseintrag) nach SBGG im Meldewesen praktisch umzugehen sei.
Was aber hat es bitte zu bedeuten, dass ausgerechnet die Verbnde, die jene Menschen politisch vertreten, nmlich im konkreten Fall trans, inter und nichtbinre Menschen, um die es hier geht, dass ausgerechnet diese Verbnde ausgeschlossen blieben? Als Versehen kann man das wohl kaum deuten, so etwas geschieht nur absichtlich. Hinzu kommt: Whrend Referentenentwrfe sonst ber die Homepage des jeweiligen Ministeriums zugnglich sind, ist das hier nicht der Fall. Warum eigentlich? Arbeitet das BMI in Sachen Queerpolitik ab sofort konspirativ? Wir leisten auf jeden Fall gerne Amtshilfe und verffentlichen den skandalsen Entwurf als PDF zum Download.
Die Ressentiments sind wieder zur Stelle
Kurzer Rckblick: Wir erinnern uns mit Schrecken an den Kabinettsentwurf des SBGG vom letzten Sommer. Ganz zum Schluss gab nmlich das BMI noch seinen Senf dazu und herauskam eine Datenbermittlungspflicht von Namens- und Personenstandsnderungen an smtliche Sicherheitsbehrden. Wer immer auf diese Idee gekommen war, hat vor allem eines signalisiert: massive Vorbehalte gegen trans, inter und nichtbinre Menschen, verbunden mit dem Generalverdacht einer missbruchlichen Anwendung des SBGG.
Meine Prophezeiung war damals, nachdem die Datenbermittlungspflicht in der Beschlussfassung wieder gestrichen wurde: Das BMI wird nicht lockerlassen und seine Vorbehalte gegen uns auf eine andere Weise in Gesetzes- oder Verordnungsform bringen wollen. Und siehe da mit der genannten Verordnung sind die Ressentiments gegen uns, in welchem Referat des Ministeriums sie auch immer gehegt und gepflegt werden, wieder zur Stelle. Vielleicht nicht mehr ganz so krass wie im Sommer 2024, aber noch schlimm genug.
«Geschlechtswechsler» sollen markiert werden
Worum geht es? Das BMI will, um es kurz zu fassen, all jene, die das SBGG in Anspruch nehmen, als Gruppe kenntlich machen. Wie geschieht das? Dadurch, dass in den «Datensatz fr das Meldewesen [] drei neue Datenbltter zum frheren Geschlechtseintrag aufgenommen» werden, so heit es im Entwurf. Man will dauerhaft und fr alle Behrden jederzeit zugnglich, uns sozusagen als «Geschlechtswechsler» markieren. Mich erinnert das an die sogenannten Transvestiten-Karteien, die noch in den 1970er Jahren bei der Polizei gefhrt wurden. Eine Praxis aus der Weimarer Zeit, die dann die Verfolgung und berwachung whrend der NS-Zeit erleichterte und berhaupt erst ermglichte.
Passend dazu heit es im Entwurf:
Klingt das nicht ganz nach vergangenen braunen Zeiten? Gut, Geschichte wiederholt sich nicht, aber erschreckend, wie sie sich doch immer wieder reimt. Und dass es im BMI ein Referat zu geben scheint, dass zu einer solchen Denke fhig ist, bleibt bengstigend. Gleichermaen bengstigend ist natrlich, dass dieses Referat offenbar nicht einmal Grundkenntnisse in Sachen Datenschutzverordnung besitzt und deshalb dringender Nachhilfe bedarf. Dass dies alles auerdem als Sicherung des Offenbarungsverbots verkauft wird, ist der Gipfel des Hohns.
Aushhlung der Rechtsstaatlichkeit
Weil Ressentiment und Hohn wohl nicht reichen, wird der Entwurf noch als Musterbeispiel fr Nachhaltigkeit verkauft. Der Entwurf stehe «im Einklang mit dem Leitgedanken der Bundesregierung» in Sachen Nachhaltigkeitsstrategie. Und wie genau? Weil nmlich die Behrden-Kommunikation bei dieser Verordnung ganz auf Digitalisierung setzt, wrde weniger Treibhausgas anfallen und die «Entwaldung» reduziert werden. Was man doch mit Queerfeindlichkeit alles erreichen kann.
In der Stellungnahme des Bundesverbands Trans* (BVT*) heit es:
Wir verlangen nichts, was nicht als Persnlichkeitsschutz seit 1949 in unserer Verfassung steht. Wir brauchen eine Strkung der Rechtsstaatlichkeit und nicht ihre Aushhlung, indem der Gleichheitsgrundsatz fr die Gruppe von trans, inter und nichtbinren Menschen eklatant ignoriert wird.
«Kein Sonderregister fr trans* Personen Nie wieder Listen gegen Minderheiten!», heit es auch in einer von der queerfeministischen Aktivistin Penelope Alva Frank gestarteten Online-Petition.
Links zum Thema:
Der Referentenentwurf «Verordnung zur Umsetzung des Gesetzes ber die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag im Meldewesen» als PDF
