Durchbruch fr Regenbogenfamilien in Italien
In Italien muss in Zukunft auch die gleichgeschlechtliche Partnerin einer Frau, die im Ausland eine knstliche Befruchtung in Anspruch genommen hat, als Elternteil eingetragen werden. Das entschied der Verfassungsgerichtshof am Donnerstag.
Das Urteil des italienischen Hchstgerichts verpflichtet die Behrden, auch die nicht biologische Mutter als rechtlichen Elternteil anzuerkennen, sofern das Kind in eine gleichgeschlechtliche Partnerschaft hineingeboren wurde. Ausschlaggebend sei das Kindeswohl, das ein stabiles rechtliches Verhltnis zu beiden Elternteilen und deren Familien verdiene.
Die Senatorin Julia Unterberger von der Sdtiroler Volkspartei (SVP) begrte die Entscheidung in einer Pressemitteilung als «Meilenstein im Kampf um die Anerkennung von Regenbogenfamilien». Gleichzeitig kritisierte sie die aktuelle Regierung von Giorgia Meloni, deren Familienpolitik weiterhin auf einem traditionellen Mutter-Vater-Kind-Modell beharre. «Der Verfassungsgerichtshof hat heute klar Stellung bezogen zugunsten moderner Familienrealitten und insbesondere zum Wohle des Kindes», erklrte Unterberger. (cw)
