EuGH: Herkunftsland ist nur «sicher», wenn Homo­sexuelle nicht verfolgt werden
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EuGH: Herkunftsland ist nur «sicher», wenn Homo­sexuelle nicht verfolgt werden

Der Gerichtshof der Europischen Union (EuGH) erhht mit einem Urteil die Hrden fr die Festlegung sicherer Herkunftsstaaten fr beschleunigte Asylverfahren. Die EU-Lnder drfen etwa solche Listen nur selbst erstellen, wenn sie die Quellen fr ihre Einschtzung offenlegen. Zudem gilt derzeit, dass die gesamte Bevlkerung in dem Land sicher sein muss, also auch Homo­sexuelle, entschieden die Richterinnen und Richter in Luxemburg.

In dem Verfahren ging es um Italiens umstrittenes «Albanien-Modell» fr schnelle Asylverfahren im Ausland. Die Bestimmung von sicheren Herkunftsstaaten ist eine Grundvoraussetzung, um das Modell umsetzen zu knnen.

Wer aus einem sogenannten sicheren Herkunftsstaat kommt und in der EU einen Asylantrag stellt, kann schneller abgelehnt werden. EU-Lnder knnen selbst bestimmen, welche Staaten sie als sicher ansehen. Der EuGH legt in seinem Urteil nun fest, dass diese Einschtzung aber berprfbar sein muss.

Auerdem drfen dem Urteil nach Mitgliedstaaten zumindest bis zum Inkrafttreten einer neuen EU-Asylregelung einen Drittstaat nicht als «sicheren» Herkunftsstaat bestimmen, wenn bestimmte Personengruppen, etwa homo­sexuelle Menschen, dort nicht sicher sind. Deutschland erkennt etwa den Senegal als sicher an, obwohl dort auf Homosexualitt bis zu fnf Jahre Haft steht. Die Bundes­regierung will auerdem die Maghreb-Staaten fr «sicher» erklren, obwohl auch dort Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung verfolgt werden (queer.de berichtete).

Hintergrund ist Italiens «Albanien-Modell»

Im konkreten Fall, der dem EuGH-Urteil zugrunde liegt, klagten zwei Menschen aus Bangladesch gegen die Ablehnung ihrer Asylantrge, weil ihr Herkunftsland von Italien als sicher eingestuft wird. Sie gehrten zu denjenigen Migranten, die von Italien in Lager nach Albanien gebracht wurden.

Grundidee des «Albanien-Modells» ist es, Asylantrge von mnnlichen erwachsenen Migrant*innen, die aus sogenannten sicheren Herkunftsstaaten kommen und auf dem Mittelmeer aufgegriffen werden, in Schnellverfahren im Ausland zu prfen. Dazu schloss Italien ein Abkommen mit Albanien zum Aufbau von zwei Lagern auf albanischem Territorium.

Es ist das Prestigeprojekt von Italiens rechter Regierungskoalition unter Ministerprsidentin Giorgia Meloni, liegt aber wegen Widerstands in der italienischen Justiz derzeit auf Eis. Laut einem Bericht der Menschenrechtsorganisation ActionAid und der Universitt Bari waren die Zentren 2024 effektiv nur an fnf Tagen in Betrieb und das bei sehr hohen Kosten.

Klage von zwei Geflchteten aus Bangladesch

Die zwei Geflchteten aus Bangladesch kamen spter nach Italien und zogen dort vor Gericht. Weil das italienische Gericht nicht sicher war, ob die Liste der sicheren Herkunftslnder der italienischen Regierung mit EU-Recht vereinbar ist, wandte es sich an den EuGH.

Das Urteil des hchsten europischen Gerichts ist auch fr Deutschland wegweisend, besttigt Migrationsrechts-Expertin Pauline Endres de Oliveira. «Die europischen Vorgaben zur Einstufung sicherer Herkunftsstaaten gelten auch hier», so Endres de Oliveira.

Ob und wie es nach der Entscheidung mit dem «Albanien-Modell» weitergehen kann, ist laut der Rechtsexpertin unklar. «Es gibt noch zahlreiche Rechtsfragen, die beim «Italien-Albanien-Modell» im Raum stehen», erklrt die Professorin der Humboldt-Universitt Berlin. Zum Beispiel, ob die geplante Unterbringung von Asylsuchenden in solchen Zentren rechtlich einer Inhaftierung gleichkomme. Das wre problematisch, denn nach internationalem Recht drfe niemand ohne rechtlichen Grund inhaftiert werden und eine Asylantragstellung sei kein Haftgrund.