Gericht hebt Verbot des queerfeindlichen «Compact»-Magazins auf
Das rechtsextreme und queerfeindliche Magazin «Compact» kann weiter erscheinen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat das Verbot am Dienstag aufgehoben, das die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) im Sommer 2024 erlassen hatte (queer.de berichtete).
«Das Grundgesetz garantiert selbst den Feinden der Verfassung die Meinungs- und Pressefreiheit», begrndete der Vorsitzende Richter Ingo Kraft die Entscheidung. Zwar gebe es zahlreiche polemische und zugespitzte uerungen. Die Grenze zur Verfassungsfeindlichkeit sei jedoch nicht berschritten, so das Gericht.
«Compact» macht seit Jahren auch mit Queerfeindlichkeit von sich reden. Erst letztes Jahr haben mehrere Beteiligte bei einer Veranstaltung des rechtsextremen Magazins auf dem Dresdner Altmarkt eine Regenbogenflagge ffentlich zerrissen und in Brand gesetzt (queer.de berichtete). Bereits vor ber zehn Jahren hatte das Magazin bei einer Konferenz gefordert, die Gleichbehandlung von Homosexuellen zu verhindern (queer.de berichtete).
Gericht: «Compact» identifiziert sich mit Martin Sellner
Das Gericht machte in seiner Entscheidung deutlich, dass sich die «Compact»-Macher mit dem «Remigrationskonzept» des sterreichischen Rechtsextremisten Martin Sellner identifizierten. Seit Jahren werde dessen Ansichten «ohne jegliche Distanzierung» ein breiter Raum eingerumt. Relativierende und verharmlosende uerungen dazu von «Compact»-Chefredakteur Jrgen Elssser whrend der mndlichen Verhandlung bewertete das Gericht als «bloes prozesstaktisches, nicht glaubhaftes Vorbringen».
Die Bundesrichter*innen besttigten damit ihre Entscheidung aus dem Eilverfahren im vergangenen August. Damals hatten sie das Verbot vorlufig ausgesetzt, so dass das Blatt vorerst weiter erscheinen konnte. Nun hat der zustndige 6. Senat im Hauptsacheverfahren seine endgltige Entscheidung getroffen. Die Leipziger Richter*innen sind in erster und letzter Instanz fr Klagen gegen Vereinsverbote zustndig.
Das Bundesinnenministerium hatte das Magazin verboten und es als «zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene» bezeichnet. Laut Ministerium ist die «Compact»-Magazin GmbH seit lngerem im Fokus des Verfassungsschutzes und wurde Ende 2021 als gesichert rechtsextremistische Vereinigung eingestuft und beobachtet.
Das 2010 gegrndete Medienunternehmen hatte seinen Sitz frher im brandenburgischen Falkensee, inzwischen sitzt es in Sten inSachsen-Anhalt. Die Auflage des «Compact»-Magazins liegt nach Gerichtsangaben bei 40.000 Exemplaren, der Online-TV-Kanal erreicht bis zu 460.000 Klicks.
Leipziger Gericht in erster und letzter Instanz zustndig
Zentrale Frage war, ob Aussagen des Medienunternehmens noch durch die Presse- und Meinungsfreiheit gedeckt sind oder ob sie verfassungsfeindlich sind und eine konkrete Gefhrdung darstellen. Entscheidend fr die Bewertung dabei war, ob verfassungswidrige Inhalte prgend fr «Compact» sind. (dpa/cw)
