Hetzportal «Nius» wegen transfeindlicher Berichterstattung verurteilt
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Hetzportal «Nius» wegen transfeindlicher Berichterstattung verurteilt

Im Klageverfahren Monica Wei (Pseudonym) gegen das rechte Onlinemedium «Nius» hat das Landgericht Frankfurt am Main am Donnerstag dem Portal untersagt, die trans Klgerin u.a. als Mann zu bezeichnen sowie ihren Namen und Fotos zu verffentlichen und der Klgerin Schadensersatz in Hhe von 6.000 Euro zugesprochen. Chefredakteur von «Nius» ist der ehemalige «Bild»-Chefredakteur Julian Reichelt, der zugleich als geschftsfhrender Direktor der Betreiberfirma Vius fungiert.

Nach Abweisung der transidenten Klgerin bei Anmeldung zu einem Frauen-Fitnessstudio in Erlangen Ende Mrz 2024 verffentlichte das Rechtsauen-Portal mehrere Artikel ber das Geschehen. Dabei wurde die Klgerin unter anderem als «Mann», «Herr in Damenbekleidung» und «Herr Transfrau» bezeichnet. Ferner verffentlichte «Nius» ohne Einwilligung der Klgerin ihren Vor- und Nachnamen sowie Fotos, auf denen Monica Wei trotz Verpixelung identifizierbar war.

Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt

Dem Gericht zufolge verletzen die Bezeichnungen die persnliche Ehre und Identitt der Klgerin, sie muss nicht hinnehmen, dass ihr ihre Geschlechtlichkeit fr alle erkennbar und jederzeit online abrufbar abgesprochen und sich ber ihre geschlechtliche Selbstbestimmung hinweggesetzt wird. Die uerungen des Onlinemediums zielen nach Einschtzung des Gerichts auf eine Herabwrdigung und Krnkung der Klgerin ab, der hierdurch ihr sozial gelebtes und rechtlich anerkanntes Geschlecht abgesprochen wird. Besonders schwer wiege, dass eine konkrete trans Person zum Gegenstand der Berichterstattung gemacht wurde.

Die Verffentlichung von Vor- und Nachnamen und Fotos der Klgerin verletze die Klgerin in ihrem Recht auf informationelle Selbstbestimmung und ihrem Recht am eigenen Bild. Diesbezglich habe «Nius» die Grenzen der Pressefreiheit berschritten. Laut Gericht nutzt die angegriffene Berichterstattung das Einzelschicksal der Klgerin als Projektionsflche fr eine Auseinandersetzung mit einer allgemeinen politischen Debatte zum Selbstbestimmungsgesetz in stigmatisierender Weise, indem sie die Klgerin an einen «Online-Pranger» stellt. Die Kammer des Landgerichts Frankfurt erkennt vorliegend kein ber die menschliche Neugier und Sensationslust hinausgehendes, berechtigtes Interesse der ffentlichkeit. Vielmehr wrden zahlreiche, teilweise persnliche Informationen ber die Klgerin zum Zwecke der persnlichen Anprangerung «ausgeschlachtet».

Hinsichtlich der Hhe des Schadensersatzes bercksichtigte das Gericht mageblich die erhebliche psychische Belastung, die die Klgerin erlitt, die Schwere des Eingriffs in das Persnlichkeitsrecht der Klgerin, die internationale Reichweite der Berichterstattung sowie die Anzahl der Persnlichkeitsverletzungen.

Klgerin will Schadensersatz grtenteils spenden

«Ich begre dieses Gerichtsurteil ausdrcklich», erklrte die Klgerin Monica Wei in einer Pressemitteilung. «Das Gericht hat die Angriffe von ‚Nius‘ auf meine Menschenwrde hiermit unterbunden. Besonders freue ich mich ber die Hhe des Schadensersatzes. Damit macht das Gericht deutlich, dass die Eingriffe in mein Persnlichkeitsrecht durch die Berichterstattung von ‚Nius‘ besonders massiv waren und erkennt die daraus entstandenen negativen Folgen fr mein Privatleben an. Trotzdem macht der Schadensersatz, den ich brigens grtenteils spenden werde, das Erlebte nicht ungeschehen: Auch, wenn die Verbreitung meines Bildes, meines Klarnamens und das Misgendering rechtswidrig und verboten sind, werden diese sicher noch in gewissen Kreisen kursieren.»

Auch Rechtsanwltin Katrin Giere, die Monica Wei in dem Gerichtsverfahren vertreten hat, freute sich ber «diese neue Rechtsprechung, die einmal mehr besttigt, dass die Bezeichnung von trans Personen mit falschen Pronomen, sog. Misgendering, eine schwerwiegende Persnlichkeitsrechtsverletzung darstellt und auch Entschdigungsansprche auslsen kann». Die Verurteilung von «Nius» zeige deutlich, welche Grenzen in der Berichterstattung ber trans Frauen einzuhalten sind. «Diese Grenzen wurden von ‚Nius‘ gezielt berschritten.»

Von einem «guten Tag fr Trans-Rechte in Deutschland» sprach Ren_ Rain Hornstein von der TIN-Rechtshilfe, die Monica Wei im Gerichtsprozess untersttzt hat: «Trans Frauen haben ein Recht darauf, in ihrer Identitt respektiert zu werden und dieses Recht muss auch in der ffentlichen Berichterstattung geachtet werden. Das Gerichtsurteil zeigt deutlich, dass keine trans Person in Deutschland derartig persnlichkeitsverletzende Berichterstattung aushalten muss.» (cw/pm)