«Kannibale von Rotenburg» beantragt vorzeitige Entlassung
Der als «Kannibale von Rotenburg» bekannt gewordene Armin Meiwes will frher aus dem Gefngnis. Der in Kassel einsitzende Verurteilte hat erneut einen Antrag auf vorzeitige Haftentlassung gestellt, wie die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main und das Landgericht Kassel besttigten. Zuvor hatten unter anderem die «Hessische/Niederschsische Allgemeine» (HNA) und die «Bild»-Zeitung berichtet.
Derzeit gebe es ein Prfungsverfahren der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Kassel im Hinblick auf eine bedingte Entlassung, teilte ein Sprecher des Gerichts mit. Nach Einholung eines Prognosegutachtens und Durchfhrung eines Anhrungstermins am 23. Juli sei das Verfahren auf Betreiben des Antragstellers und seines Verteidigers zunchst bis Jahresende ruhend gestellt worden.
Keine Entscheidung vor Jahresende zu erwarten
Bis dahin sollten die weitere Entwicklung vor dem Hintergrund der durch den Sachverstndigen getroffenen Behandlungsempfehlungen abgewartet werden, bevor gegebenenfalls eine gerichtliche Entscheidung ergehe. «Entsprechend soll das Verfahren gegen Jahresende (im Dezember) durch die Verteidigung erneut aufgerufen werden und ist vorher keinesfalls mit einer gerichtlichen Entscheidung zu rechnen», erklrte der Sprecher.
Die Staatsanwaltschaft hat nach eigenen Angaben beantragt, eine vorzeitige Haftentlassung abzulehnen. Sie beziehe sich dabei auf ein Sachverstndigengutachten, das sich gegen eine bedingte Entlassung des Verurteilten zum jetzigen Zeitpunkt ausgesprochen habe, sagte ein Sprecher. Eine gerichtliche Entscheidung ber diesen Antrag sei noch nicht ergangen.
Lebenslange Haftstrafe wegen Mordes
Meiwes wurde im Dezember 2002 festgenommen. Seit 2006 verbt er eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes. Er hatte einen Internet-Bekannten gettet, zerlegt und Teile des Krpers gegessen der Fall und die anschlieenden Verhandlungen hatten deutschlandweit groes Aufsehen erregt.
Die Tat hat schon viele Gerichte beschftigt: 2004 verurteilte das Landgericht Kassel Meiwes zunchst nicht wegen Mordes, sondern wegen Totschlags zu acht Jahren Haft. Doch der Bundesgerichtshof hob das Urteil auf. 2006 verurteilte ihn das Landgericht Frankfurt wegen Mordes und Strung der Totenruhe zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Eine Verfassungsbeschwerde von Meiwes dagegen blieb ohne Erfolg. Umstritten war das Mord-Urteil, weil der Gettete mit der Tat einverstanden gewesen sein soll.
Antrge auf vorzeitige Entlassung bislang gescheitert
Seine Strafe verbt der heute 63-Jhrige in Kassel. Sicherungsverwahrung war nicht gegen ihn verhngt worden. Eine Entlassung wre frhestens im Dezember 2017 mglich gewesen. Einen Antrag auf vorzeitige Haftentlassung, den Meiwes im November 2017 gestellt hatte, wurde jedoch vom Landgericht Kassel abgelehnt. Meiwes reichte daraufhin eine Beschwerde beim Oberlandesgericht Frankfurt ein. Das OLG verwarf diese aber 2018, weil das Landgericht zutreffend angenommen habe, «dass dem Verurteilten gegenwrtig keine gnstige Prognose gestellt werden knne».
Im August 2020 lehnte die Strafvollstreckungskammer des Kasseler Landgerichts eine bedingte Haftentlassung von Meiwes erneut mangels einer gnstigen Legal- und Sozialprognose ab. Der fr die Frage der vorzeitigen Entlassung magebliche Behandlungserfolg sei nicht eingetreten, hie es damals zur Begrndung.
Anwalt: Meiwes nicht gefhrlich
In einem Interview der HNA (Freitagausgabe) erklrte Meiwes‘ neuer Anwalt Frank Fglein, er halte seinen Mandanten nicht fr gefhrlich. «Wenn er mein Nachbar wre, htte ich kein Problem damit», sagte der Jurist. Meiwes sei ein intelligenter Mensch, der wisse, was in der Welt geschehe. «Er ist hflich und ein uerst angenehmer Gesprchspartner.» Der Anwalt kritisierte, die JVA Kassel habe in den vergangenen Jahren nichts unternommen, um Meiwes auf die Freiheit vorzubereiten. Dagegen gehe er nun juristisch vor. (cw/dpa)
