Liebich tritt Haft nicht an Fahndung
Neonazi Marla-Svenja Liebich aus Sachsen-Anhalt ist nicht zum Haftantritt in der Justizvollzugsanstalt Chemnitz erschienen. «Frau Liebich war bis heute um 18 Uhr zum Haftantritt geladen», sagte Oberstaatsanwalt Dennis Cernota am spten Freitagabend der Deutschen Presse-Agentur. Gegen Liebich ergehe nun ein Vollstreckungshaftbefehl. Zu Details der Fahndungsmanahmen wollte Cernota «aus operativtaktischen Grnden» keine Angaben machen.
Neben Journalist*innen hatten sich am Abend vor der Justizvollzugsanstalt auch Demonstrant*innen versammelt. Nach Angaben der Polizei waren mindestens 60 Menschen gekommen. Laut Polizei hatte die rechtsextreme Splitterpartei Freie Sachsen die Versammlung angemeldet.
Liebich fhlt sich «unpsslich»
Whrend der Kundgebung wurde nach Angaben der Beamt*innen auch eine Audiodatei vorgespielt. Ein Sprecher gab an, sie stamme «mutmalich von der Person, die heute hier die Haft antreten wollte». Diese habe mitgeteilt, dass sie sich «unpsslich fhlt, in ein Drittland abgesetzt hat», sagte der Polizeisprecher. Daraufhin seien sowohl die Versammlung als auch der Polizeieinsatz beendet worden.
In einem Post auf der Plattform X, der unter dem Namen Liebichs abgesetzt wurde, hie es am Abend: «Das Kunststck eines Zaubertricks: Alle Augen werden auf die Kulisse gelenkt, whrend das Objekt im Schatten verschwindet. Niemand wusste von meinem Entschluss kein Anwalt, keine Familie. Was folgt? Ein internationaler Haftbefehl.»
Verurteilt u.a. wegen Volksverhetzung
Das Amtsgericht Halle hatte Liebich im Juli 2023 wegen Volksverhetzung und anderer Delikte wie bler Nachrede und Billigung eines Angriffskriegs zu eineinhalb Jahren Haft ohne Bewhrung verurteilt. Das Landgericht Halle verwarf im August 2024 die dagegen gerichteten Berufungen. Das Oberlandesgericht Naumburg in Sachsen-Anhalt stellte auf Revision von Liebich im Mai zwar die Strafverfolgung wegen des Vorwurfs der Billigung eines Angriffskriegs ein, besttigte aber die fr die Haftstrafe magebliche Verurteilung wegen zweifacher Volksverhetzung.
Liebich war jahrelang als Neonazi aus Halle berchtigt und trat immer wieder mit queerfeindlichen Aktionen in Erscheinung, etwa mit Demonstrationen gegen CSDs. 2022 strte Liebich etwa den CSD Halle und sagte laut einem Bericht zu den Teilnehmenden: «Ihr seid Parasiten dieser Gesellschaft» (queer.de berichtete). Auerdem warnte Liebich laut «Spiegel» (Bezahlartikel) vor «Transfaschismus».
Vermeintliche Transition als Provokation
So war es berraschend, dass Liebich Ende 2024 nach Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes den Geschlechtseintrag ndern lie und sich fortan als trans Person prsentierte (queer.de berichtete). Dabei steht der Verdacht im Raum, der frher unter dem Vornamen Sven bekannte Rechtsextremist, der nun Lippenstift, goldene Ohrringe und ein Oberteil mit Leopardenmuster trgt, habe den Geschlechtseintrag nur gendert, um das Selbstbestimmungsgesetz zu verhhnen und die Haftbedingungen fr sich zu beeinflussen und damit in einem Frauengefngnis untergebracht zu werden.
Auch Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) warf Liebich einen Missbrauch der neuen Regelungen vor und forderte nderungen am Gesetz. «Der Geschlechterwechsel scheint hier eindeutig ein Missbrauchstatbestand zu sein», sagte er dem Nachrichtenportal «ZDFheute.de».
Wegen Liebichs nderung des Geschlechtseintrags ist in Deutschland zuletzt eine heftige Debatte entbrannt. In den vergangenen Tagen wurde ber die mgliche Unterbringung von Liebich in einem Frauengefngnis diskutiert und dabei aus der Union das komplette Selbstbestimmungsgesetz infrage gestellt (queer.de berichtete). Grundstzlich werden Mnner und Frauen in Gefngnissen getrennt untergebracht, so sieht es das schsische Strafvollzugsgesetz vor. Nach einer Neuregelung von 2024 kann aber im Einzelfall auch anders entschieden werden, und zwar «unter Bercksichtigung der Persnlichkeit und der Bedrfnisse der Gefangenen». ber die Unterbringung Liebichs sollte nach Haftantritt entschieden werden. (dpa/AFP/cw)
