Mann legte Feuer im Asylunterkunft  aus Angst, fr schwul gehalten zu werden
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Mann legte Feuer im Asylunterkunft aus Angst, fr schwul gehalten zu werden

Das Landgericht Ellwangen hat laut der «Schwbischen Post» (Bezahlartikel) einen 29-jhrigen Marokkaner zu einer Haftstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt, weil er in einem Asylbewerberheim in der Kleinstadt Gerabronn, in dem er lebte, Feuer gelegt hatte. Der Mann habe damit aus Angst, fr schwul gehalten zu werden, versucht, sich selbst umzubringen.

Die Tat hatte sich am 22. Februar diesen Jahres ereignet. Der Angeklagte hatte seine Matratze und Kleider mit einem Feuerzeug angezndet, die Flammen griffen dann auf das Gebude ber. In der Unterkunft im Landkreis Schwbisch Hall hatten insgesamt 26 Menschen gewohnt. Einige von ihnen erlitten wegen des Feuers leichte Rauchvergiftungen, der Schaden betrug 220.000 Euro.

Tter ist gestndig

Im Verfahren erklrte der Angeklagte, er habe vor der Tat erfolglos versucht, sich mit einem Messer das Leben zu nehmen. Als die Flammen dann nach seiner Brandstiftung grer wurden, habe er nicht verbrennen wollen und sei deshalb aus seinem Zimmer geflohen er erlitt leichte Verletzungen. Der Mann stellte sich der Polizei und gab die Tat zu.

Seine Tat begrndete der Marokkaner damit, dass er rger mit anderen Bewohnern im Heim gehabt habe, die ihn fortwhrend sexuell belstigt htten. Er habe Angst gehabt, als schwul abgestempelt zu werden, sei dies aber nicht. Mit diesem Problem wandte er sich einen Tag vor der Tat an eine Sozialarbeiterin, die ihm aber gesagt habe, dass es Zeit brauche, bis ein Platz in einer anderen Unterkunft gefunden werden knne.

Vom eigenen Grovater vergewaltigt

Ein psychologischer Sachverstndiger attestierte dem Tter im Verfahren eine posttraumatische Belastungsstrung (PTBS). Sein Lebensweg sei schwer gewesen: Demnach sei er in rmlichen Verhltnissen in Cassablanca aufgewachsen, durch seinen eigenen Grovater vergewaltigt worden, habe keinen Anschluss in der Arbeitswelt gefunden und unter Drogen- und Medikamentenmissbrauch gelitten. Seine Steuerungsfhigkeit knne daher bei der Tat eingeschrnkt gewesen sein.

Die Staatsanwaltschaft hatte drei Jahre und neun Monate Haft gefordert, die Verteidigung zweieinhalb Jahre. Der Richter erklrte, es habe weder geklrt werden knnen, ob der Angeklagte noch einmal eine solche Tat begehen knne noch ob er eine herabgesetzte Schuldfhigkeit habe.

Da der Asylantrag des Mannes bereits abgelehnt wurde, knnte er nach Verben der Hlfte seiner Haftzeit nach Marokko abgeschoben werden. Auf Homosexualitt steht in den nordafrikanischen Land eine Haftstrafe von bis zu drei Jahren. (cw)