Potentielles Zwangsouting durch IBAN-Abgleich
Seit dem 9. Oktober 2025 sind Banken bei berweisungen innerhalb der Europischen Union (EU) verpflichtet, die Namen der Kontoinhaber*innen abzugleichen. Fr Personen, die nicht ihren Passnamen verwenden, kann dies zu einem Zwangsouting fhren. Dies ist beispielsweise bei nichtbinren oder trans Menschen der Fall, die keine brokratische Namensnderung anstreben. Oder bei jenen, die sich eine offizielle Namensnderung wnschen, aber noch auf ihren Termin im Rahmen des Selbstbestimmungsgesetzes warten mssen.
Im Oktober wurde europaweit die Verifizierung von berweisungs-Empfnger*innen eingefhrt. Dieser sogenannte «Verification of Payee» (VoP) soll verhindern, dass Kriminelle Geldstrme umleiten, in dem sie falsche Kontodaten mit legitimen Zahlungsempfnger*innen vermischen, beispielsweise bei geflschten Rechnungen oder Zahlungsaufforderungen. Bei solchen berweisungen zeigt die Bank dann der berweisenden Person an, dass Zahlungsempfnger*in und Kontoinhaber*in nicht bereinstimmen.
berweisenden wird der Deadname mitgeteilt
Der Abgleich bei der Empfnger*innen-Bank sieht so aus, dass es daneben noch weitere Meldungen geben kann. So gibt es die Variante, bei der die bereinstimmung teilweise vorhanden ist. Das ist beispielsweise der Fall, wenn der Nachname bereinstimmt, der Vorname jedoch nicht.
Zum Nachteil kommt dieser Teil der neuen EU-Verordnung (Verordnung 2024/886) also Personen, welche nicht ihren Passnamen verwenden, jedoch keine brokratische Namensnderung beabsichtigen. Denn bei der berweisung an eine Person, die nicht ihren Pass-Vornamen verwendet, jedoch zum Beispiel einfach nur ihren Nachnamen, wird der bei der Bank eingetragene Vorname angezeigt. Dies fhrt also zum Zwangsouting und die trans oder nichtbinre Person kann das Konto erstmal nicht weiter verwenden, ohne dass berweisende wissen, wie der Deadname der Person lautet.
Eine frhere Abgleich-Pflicht wurde 2009 abgeschafft
Lediglich Lastschriften und Papierberweisungen sind von der Regelung ausgeschlossen. Da Lastschriften nicht allen Personen zur Verfgung stehen, sind diese keine adquate Alternative zur blichen berweisung.
Eine kleine Zeitreise: Bis zur Aktualisierung der Allgemeinen Geschftsbedingungen der Banken in Deutschland im Jahr 2009, galt bereits ein Abgleich von Zahlungsempfnger*innen und Kontonummern. Damals wurde die Praxis ab dem 1. November 2009 gendert und auf den Abgleich verzichtet, um u.a. dem Zahlungsverkehr ins Ausland schneller und einfacher zu gestalten. Auch damals war Grund fr die nderung eine EU-Verordnung (Verordnung 2007/64/EG).
