Queere Verbnde besorgt ber Dobrindts Sonderregister-Plne
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Queere Verbnde besorgt ber Dobrindts Sonderregister-Plne

Plne des Bundesinnenministeriums lsen Besorgnis bei queeren Verbnden aus. Das Ministerium mchte, dass Menschen, die ihren Geschlechtseintrag und Vornamen im Personenstandsregister ndern lassen, drei neue Datenbltter zum frheren Geschlechtseintrag ausfllen. Weitere Behrden wie die Rentenversicherung und das Bundeszentralamt fr Steuern sollen dann ber die Neuerungen informiert werden, heit es im Referentenentwurf «Verordnung zur Umsetzung des Gesetzes ber die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag im Meldewesen» (PDF).

Anlass fr das Vorhaben ist laut Innenministerium das Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes am 1. November vergangenen Jahres. Dies macht es leichter, auf dem Amt Geschlechtseintrag und Vornamen ndern zu lassen. Zuvor waren dafr aufwendige Gutachten und eine Gerichtsentscheidung ntig.

Verband sieht massiven Eingriff in Privatsphre

Zum Vorhaben des Innenministeriums erklrt die Deutsche Gesellschaft fr Trans*- und Inter*geschlechtlichkeit (dgti): «Wir sehen darin einen massiven Eingriff in die Privatsphre und einen Widerspruch gegen das Selbstbestimmungsgesetz.» Angesichts steigender Zahlen von Hasskriminalitt sei es dringend notwendig, die geschlechtliche und sexuelle Identitt im Grundgesetz zu schtzen und nicht durch zustzliche Kennzeichnungen offenzulegen.

Der LSVD+ Verband Queere Vielfalt uert sich ganz hnlich: «Die Erfassung, bermittlung und Offenbarung der sensiblen Informationen ber frhere Geschlechtseintrge und Vornamen und damit stets auch ber die Transgeschlechtlichkeit einer Person darf nur unter engen Voraussetzungen geschehen.» Ein eigenes Datenblatt mit dem frheren Geschlechtseintrag hebe diese Tatsachen hingegen hervor.

Beide Verbnde halten zustzliche Vorgaben zudem fr unntig. «Es ist unklar, warum Behrden wie die Rentenversicherung gesondert ber eine Personenstandsnderung informiert werden mssen», schreibt die dgti. «Versicherte teilen nderungen der Rentenversicherung selbst mit, da sich die Sozialversicherungsnummer ndert.»

Innenministerium verteidigt Plne

Das Innenministerium verteidigt das Vorhaben. Die Verordnung stelle sicher, dass Menschen, die Geschlechtseintrag und Vornamen gendert htten, in amtlichen Registern und Informationssystemen weiterhin identifiziert werden knnten und ihre Identitt nachvollziehbar sei. «Dies ist zugleich Voraussetzung, um die bereits zu der Person gespeicherten Daten zu aktualisieren.»

Die Behrden, an die die Daten gehen, wrden mit der nderung zudem in die Lage versetzt, das sogenannte Offenbarungsverbot zu erkennen und durchzusetzen. Dieses sieht vor, dass die bis zur nderung eingetragene Geschlechtsangabe und der frhere Vorname nicht ohne Zustimmung Betroffener «offenbart oder ausgeforscht» werden drfen. Es gelten bestimmte Ausnahme fr Strafverfolgungs- oder Sicherheitsbehrden.

Der LSVD+ findet das befremdlich. «Es erscheint paradox, dass das Offenbarungsverbot gerade durch eine Ausweitung der Speicherung und bermittlung der Informationen sichergestellt werden soll.» (cw/dpa)