Queerfeindlicher Kommentar auf Facebook: Duisburger zu 9.000 Euro Geldstrafe verurteilt
Das Duisburger Landgericht hat am Mittwoch laut der «Westdeutschen Allgemeinen Zeitung» (Bezahlartikel) in zweiter Instanz einen 43-jhrigen Httenwerker nach einem queerfeindlichen Facebook-Kommentar zu einer Geldstrafe in Hhe von 9.000 Euro (100 Tagesstze zu je 90 Euro) verurteilt.
Der Mann hatte zugegeben, am 12. August 2023 ein Foto mit Dragqueens geteilt zu haben. Dazu hatte er geschrieben: «Wenn so eine Missgeburt nur in der Nhe meiner Kinder kommt, hat er sein Recht auf Atmen verloren». Der Angeklagte, der brigens keine Kinder hat, war bereits im Mrz vom Amtsgericht Duisburg zu dem gleichen Strafma wegen Volksverhetzung verurteilt worden.
Staatsanwaltschaft forderte Bewhrungsstrafe
Gegen das Strafma hatte die Staatsanwaltschaft Einspruch erhoben und eine hrtere Strafe gefordert nmlich sechs Monate Haft auf Bewhrung. Grund seien nicht einschlgige Vorstrafen des Angeklagten und seine menschenverachtende Gesinnung gewesen. Das Gericht verwarf die Forderung jedoch. Der Angeklagte hatte bereits in erster Instanz die Geldstrafe akzeptiert.
Der Angeklagte hatte laut dem WAZ-Bericht wohl aus Transphobie gehandelt, aber wie auch die Justiz in erster Instanz nicht gemerkt, dass das Bild keine trans Menschen, sondern Dragqueens zeigte. «Das Bild zeigt keine Transsexuellen. Das sind Varietknstler», sagte der vorsitzende Richter am Landgericht.Der Verteidiger des Angeklagten erklrte, er mge zwar auch keine «Internet-Rambos», die Geldstrafe wegen eines unbedachten Kommentars sei aber betrchtlich.
Zuletzt sorgten verbale Angriffe auf trans Menschen in der derzeit aufgeheizten Atmosphre immer wieder fr Schlagzeilen. So sorgte Anfang des Monats etwa die Festnahme des transfeindlichen Drehbuchautors Graham Linehan in Londonwegen Aufwiegelung zu Hass und zu Gewalt fr weltweite Schlagzeilen und fr Kritik von prominenten transphoben Aktivist*innen wie J.K. Rowling oder Elon Musk (queer.de berichtete). (cw)
