Sachsens Justizministerin will trans Mnner grundstzlich in Frauengefngnissen unterbringen
Die schsische Justizministerin Constanze Geiert (CDU) hat in einem Gesprch mit der «Schsischen Zeitung» (Bezahlartikel) gefordert, dass trans Personen beim Justizvollzug, also bei Gefngnis-Aufenthalten, grundstzlich nicht mehr als trans anerkannt werden sollen: «Ich bin dafr, den Justizvollzug und die Strafverfolgung aus dem Anwendungsbereich des Selbstbestimmungsgesetzes ausdrcklich herauszunehmen», so die ehemaligestellvertretendeRichterinam schsischenVerfassungsgerichtshof.
Dies wrde dazu fhren, dass nach dem 1. November 2024, also nach dem Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes, anerkannte trans Mnner grundstzlich in Frauengefngnissen untergebracht werden mssten und trans Frauen grundstzlich in Mnnergefngnissen.
Geiert: Selbstbestimmung fhrt zu sinkender Akzeptanz
Der frheren Ampel-Regierung warf die Christdemokratin vor, das Selbstbestimmungsgesetz «aus ideologischen Grnden relativ schnell durchgesetzt» zu haben. Auerdem, so die Ministerin, wrden trans Menschen durch das Gesetz unpopulrer: «Den Menschen, die geschtzt werden sollten, ist mit diesem Gesetz ein Brendienst erwiesen worden. In der Gesellschaft wird die Akzeptanz eher sinken als steigen.»
Anlass fr die uerung war die Verurteilung von Sven Liebich wegen Volksverhetzung zu anderthalb Jahren Haft. Der notorische Rechtsextremist, der frher vor «Transfaschismus» gewarnt hatte, nderte nach dem Urteil den Geschlechtseintrag und den Vornamen zu Marla-Svenja offenbar um zu trollen. Eigentlich htte Liebich die Haft am vergangenen Freitag antreten sollen, setzte sich aber offenbar ins Ausland ab (queer.de berichtete).
Laut Geiert msse der Staat jetzt Strke zeigen: «Der Staat darf nicht seine Autoritt verlieren. Wie Strafhaft ausgestaltet wird, entscheidet grundstzlich der Staat.»Allerdings steht heute nichts im Selbstbestimmungsgesetz, das den verantwortlichen Bundeslndern verbietet, ber die Unterbringung von Gefangenen selbst zu entscheiden. So musste Liebich zwar die Haftstrafe in einem Frauengefngnis antreten. Ein Sprecher des von Geierts Justizministerium erklrte bereits letzte Woche auf Anfrage von «Legal Tribune Online», dass der «Schutz anderer, insbesondere schwcherer Gefangener» ein «gewichtiger Faktor bei der Entscheidung ber die Unterbringung» sei. Liebich knnte also in ein anderes Gefngnis verlegt werden.
Der Fall Liebich diente Politiker*innen der Union in den letzten Tagen zu einer Pauschalattacke gegen das Selbstbestimmungsgesetz (queer.de berichtete). Queere Organisationen verweisen dagegen auf die rund zwei Dutzend Lnder, die vor Deutschland eine derartige Regelung eingefhrt haben ohne nennenswerte Probleme.
Die Unterbringen von trans Menschen in Justizvollzugsanstalten ist brigens nicht erst seit Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes ein Thema. 2022 sorgte etwa der Suizid einer trans Frau in einem Mnnergefngnis in Hamburg fr Schlagzeilen (queer.de berichtete). Die trans Frau war zuvor von mnnlichen Insassen gemobbt worden. Letztes Jahr hat das Anti-Folter-Komitee des Europaratseinebessere Behandlung von trans Menschen in Gefngnissen angemahnt (queer.de berichtete). (dk)
