Schwuler Gastgeber in Tuntenhausen beklaut Gefngnisstrafe
Das Amtsgericht Rosenheim verurteilte einen 34-Jhrigen wegen Diebstahls zu einer Gefngnisstrafe von 20 Monaten. Das berichteten die «OVB Heimatzeitungen» (Bezahlartikel).
Der gelernte Koch und Friseur hatte im Februar 2024 ber eine schwule Datingplattform nach einem kostenlosen Schlafplatz gesucht. Ein 49-jhriger Geschftsfhrer aus Tuntenhausen nahm den angeblich obdachlosen Mann auf. Bereits am zweiten Tag war der 34-Jhrige jedoch wieder verschwunden und mit ihm eine wertvolle Mnzsammlung im Wert von rund 8.000 Euro. Das Opfer erstattete Anzeige.
Vor Gericht rumte der Dieb die Tat ein, stellte sie jedoch als Racheakt dar. Sein Gastgeber habe ihn sexuell bedrngt und sogar eingesperrt. Dies wies das Opfer zurck. Er wohne mit seinem Lebenspartner zusammen und habe keinerlei Bedrfnisse, fremdzugehen, sagte der 49-Jhrige. Er habe dem bernachtungsgast allein aus humanitren Grnden helfen wollen.
Mehrere Vorstrafen in Deutschland und sterreich belegten die grundstzliche Absicht des Angeklagten, stehlen zu wollen, sagte der Staatsanwalt in seinem Schlussvortrag. Hinzu kme eine hohe Rckfallgeschwindigkeit nach der letzten Haftstrafe nur kurz vor dem Vorfall in Tuntenhausen.
Die Gutmtigkeit des Gastgebers sei ausgenutzt worden, urteilte auch Richterin Isabella Hubert. Angesichts der Vorstrafen und der Rckfallgeschwindigkeit sei eine Aussetzung der Strafe zur Bewhrung unmglich. (cw)
