Spte Gerechtigkeit: Vizechef der «Christlichen Mitte» verurteilt
Das Amtsgericht Weinheim hat den bekannten Abtreibungsgegner Klaus Gnter Annen aufgrund eines homofeindlichen Hetzartikels wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 3.600 Euro (120 Tagesstze 30 Euro) verurteilt. Das berichtete am Freitag die «Weinheimer Zeitung» (Bezahlartikel). Bei der Hhe des Tagessatzes wurde die Rente des 74-jhrigen Vizechefs des fundamentalistischen Vereins «Christliche Mitte» bercksichtigt ursprnglich sah ein Strafbefehl sogar 6.000 Euro vor. Annen muss zudem die Kosten des Verfahrens tragen.
Homosexualitt «naturwidrige Trieb-Verirrung»
Im Prozess ging es um einen alten Flyer des Vereins, den Annen auf seiner mittlerweile indizierten Website «babykaust.de» erneut verffentlicht hatte. Darin hie es unter anderem: «Homos haben mehr als sechs Millionen Aids-Tote zu verantworten, die sie ihrer widernatrlichen Lustbefriedigung geopfert haben.» Lesben und Schwule litten an einer «naturwidrigen Trieb-Verirrung» und sprten, dass ihr «gleichgeschlechtliches Begehren unvereinbar ist mit moralischer Reinheit». «Homos sind deshalb unglckliche und ruhelose Menschen, denen die Einsicht aber oft fehlt», behauptete der Text. «Bei der sog. homosexuellen Liebe handelt es sich um einen egozentrischen Missbrauch des Partners, um Selbstbefriedigung am Partner.»
Solche Verffentlichungen seien «geistiger Nhrboden fr Exzesse gegenber Homosexuellen», begrndete der Vorsitzende Richter laut «Weinheimer Zeitung» sein Urteil. «Es geht hier nicht um das Bestrafen von Meinungen», hatte zuvor auch die Staatsanwltin argumentiert. Indem Annen Homosexuellen einen vorstzlichen Massenmord zum eigenen Vergngen unterstellt, gehe er «so tief unter die Grtellinie», dass es nicht mehr mit einer Auseinandersetzung in der Sache zu tun habe.
2013 lehnte die Staatsanwaltschaft Mnster eine Anklage ab
Vor zwlf Jahren fand die Staatsanwaltschaft Mnster den Text, der ursprnglich als Flyer der «Christlichen Mitte» mit dem Titel «Wissenschaftliche Erkenntnisse zur Homosexualitt» verffentlicht worden war, noch vllig in Ordnung. Damals hatte queer.de Strafanzeige gegen die verantwortliche und mittlerweile verstorbene Vorsitzende Adelgunde Mertensacker gestellt (queer.de berichtete). Zwischen 1988 und 2016 war die «Christliche Mitte» auch als Partei aktiv und trat mit sehr geringem Erfolg bei einigen Wahlen an.
Die uerungen riefen nicht zum Hass gegen Schwule und Lesben auf, sondern wrden Homosexualitt lediglich als «heilbare Erkrankung» ansehen, hie es damals in der Begrndung der Staatsanwaltschaft (PDF). Daher seien die abwertenden Kommentare wegen des Grundrechts auf freie Meinungsuerung «gerechtfertigt». Zwar zielten die Aussagen «in teils aggressiver, teils polemischer Form auf diese von ihrer Partei negativ beurteilte sexuelle Orientierung». Sie verletzten aber «nicht die Wrde des Einzelnen» und setzten keine Person oder Gruppe herab.
Es ist sehr erfreulich, dass die deutsche Justiz bei queerfeindlicher Volksverhetzung sensibler geworden ist. Klaus Gnter Annen kndigte an, gegen das Urteil des Amtsgerichts Weinheim Berufung einzulegen.
