sterreich: Geschlechtsangleichende Manahmen erst ab 25 Jahren?
Aussagen der sterreichischen Familienministerin Claudia Plakolm (VP) zu einem Mindestalter fr geschlechtsangleichende Manahmen haben fr Kritik gesorgt. So warf ihr die HOSI Wien eine geplante «Entmndigung Erwachsener» vor.
Die 30-jhrige Politikerin, die seit Mrz Kanzleramtsministerin fr Europa, Integration und Familie ist und nebenbei die Jugendorganisation der VP leitet, hatte Ende der letzten Woche in einem Interview gegenber der «Kleinen Zeitung» besttigt, dass ihr in den Worten der Zeitung «eine Altersgrenze bei Geschlechtsumwandlung» vorschwebe: «Wir reden hier von Mdchen, die sich ihre gesunden Geschlechtsteile amputieren und Testosteron spritzen lassen. Das ist keine Kleinigkeit wie ein Piercing oder ein Tattoo. Das kann man nicht mehr rckgngig machen.»
Eine Altersgrenze von 25 Jahren wrde sie «gut finden», so Plakolm, zu deren Bereich auch das Ressort Jugend gehrt und die selbst den falschen Begriff «Geschlechtsumwandlung» nutzte. «Ich orientiere mich hier an der Altersgrenze fr Sterilisationen. Es ist mir bewusst, dass das nicht Teil des Regierungsprogramms ist. Eine Geschlechtsumwandlung hat bei Jugendlichen in der Pubertt, einer Lebensphase, die ohnehin schon sehr herausfordernd ist, aus meiner Sicht nichts verloren. Wir knnen Jugendliche mit so einer weitreichenden Entscheidung nicht alleine lassen.»
HOSI beklagt Stimmungsmache mit Halbwahrheiten
«Es ist erschtternd, mit welcher Kaltbltigkeit Frau Plakolm ber die Grundrechte von transgender Personen spricht», kommentierte HOSI-Obfrau Ann-Sophie Otte. «Geschlechtsangleichende Manahmen sind keine Frage ideologischer Meinung, sondern eine medizinische Entscheidung, getroffen von Fachrzt*innen gemeinsam mit den Betroffenen, auf Basis sorgfltiger Diagnostik, mehrerer Gutachten und Begleitung. Das passiert nicht zwischen Tr und Angel, wie Frau Plakolm zu glauben scheint.» Sie habe Recht, wenn eine Transition nicht mit einem Tattoo vergleichbar sei, allerdings aus deinem anderen Grund: Dem Leidensdruck junger trans Personen ohne Behandlung.
«Bei so ernsten Themen mit Halbwahrheiten Stimmung zu machen, mag in der Regierung Trump blich sein, aber einer Ministerin in sterreich ist das unwrdig», so Otte weiter. Eine Grenze von 25 Jahren wrde einen massiven Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht und die medizinische Versorgung von trans Personen bedeuten, entgegen aller internationalen Standards, Empfehlungen und Rechtslagen. Man fordere die Bundesregierung auf, «sich klar von diesen Aussagen zu distanzieren und endlich Verantwortung fr den Schutz und die Rechte junger trans Menschen zu bernehmen, anstatt sie zum Spielball ideologischer Debatten zu machen».
Die HOSI wies darauf hin, dass Plakolm mit 22 Jahren in den Nationalrat eingezogen sei und Entscheidungen fr neun Millionen Menschen mitentschieden habe. Nun spreche sie erwachsenen Menschen die Fhigkeit ab, selbstbestimmt ber ihren Krper und ihre Identitt zu entscheiden. «Frau Plakolm sollte sich fragen, ob sie allen jungen Menschen in sterreich die Mndigkeit absprechen mchte oder ob diese geistige Entmndigung exklusiv transgender Personen gilt. Eine derartige Haltung ist nicht nur diskriminierend, sondern gefhrlich.»
VP will auch gegen Hormonbehandlungen vorgehen
Die VP hatte bereits im letzten Wahlkampf angekndigt, Hormonbehandlungen bei Minderjhrigen zu verbieten was ihr Kritik aus Wissenschaft und Verbnden einbrachte. «Der gegenwrtige Hype rund um Gender-Themen und -Ideologien ist fr Kinder und Jugendliche eine besondere Herausforderung», behauptete hingegen das VP-Wahlprogramm. Es bestehe die Gefahr, «dass sich Minderjhrige dazu verleiten lassen, fragwrdige Therapien in Anspruch zu nehmen mit nicht abschtzbaren Folgen fr ihr weiteres Leben».
Geschlechtsangleichende Operationen sind praktisch erst ab Volljhrigkeit mglich. Mangels gesetzlicher Regelungen haben sterreichische Gerichte die Rechtsprechung entwickelt, dass zur nderung eines Geschlechtseintrags keine geschlechtsangleichenden Operationen, aber eine Begutachung notwendig sind, und dass intersexuelle Personen ein Recht auf eine dritte Option haben. Zum Jahreswechsel urteilte der Verwaltungsgerichtshof allerdings gegen die Klage einer nichtbinren Person auf Streichung des Eintrags mit der auch trans und inter Personen mglicherweise betreffenden Aussage, dass es beim Geschlechtseintrag im Personenstandsregister «grundstzlich auf das biologische, krperliche Geschlecht» ankomme (queer.de berichtete). Das Rechtskomitee Lambda hatte angekndigt, den Fall vor den Verfassungsgerichtshof zu bringen. (cw)
