Unerhrtes und Unbekanntes von Karl Heinrich Ulrichs: Die Grundlagen seiner Forschungen
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Unerhrtes und Unbekanntes von Karl Heinrich Ulrichs: Die Grundlagen seiner Forschungen

Karl Heinrich Ulrichs (1825-1895) fasziniert Historiker*innen bis heute. Er war die erste Person des ffentlichen Lebens, die ffentlich und selbstbewusst als Homosexueller auftrat, und einer der ersten bekannten Vorkmpfer fr die rechtliche Gleichstellung Homosexueller. Er schuf eine eigene Terminologie mit vielen neuen Begriffen, in der er homosexuelle Mnner als «Urninge» bezeichnete. Diese Terminologie wurde ber lngere Zeit von vielen bernommen. Ich werde nachfolgend jedoch in der heutigen Terminologie bleiben und von Schwulen, Lesben und Homosexuellen schreiben.

In den letzten Jahrzehnten sind mehrere wichtige Bcher ber Ulrichs und Neuausgaben seiner Schriften erschienen, wobei vor allem der Mnnerschwarm Verlag (gegrndet 1992 in Hamburg, seit 2018 Teil der Salzgeber Buchverlage in Berlin) sehr engagiert war und ist. Neben dem verdienstvollen Reprint aller zwlf Schriften seiner Reihe «Forschungen ber das Rthsel der mannmnnlichen Liebe» (1994) mchte ich vor allem Hubert Kennedys Biografie «Karl Heinrich Ulrichs. Leben und Werk» (2., berarbeitete Auflage 2001) nennen, auf die ich noch mehrfach verweisen werde. Meine Artikelserie ist in erster Linie als eine Ergnzung zu Kennedys Buch zu verstehen. Mein Ziel ist es jedoch nicht, eine Hommage an Ulrichs zu schreiben, auch wenn er sie zweifelsfrei verdient htte, und auch nicht, einen berblick ber die aktuell verfgbare Literatur zu Leben und Werk zu liefern.

In allen vier Folgen werde ich Ulrichs zwlf Schriften seiner «Forschungen ber das Rthsel der mannmnnlichen Liebe» zitieren und verlinken. Die Schriften zitiere ich anhand von Ulrichs vorgenommen rmischen Zhlung und ergnze nach dem Doppelpunkt die entsprechende Seitenzahl. In der zweiten Folge gehe ich noch ausfhrlich auf diese Schriftenreihe ein.

Unbekannte Quellen als eine Art ergnzender digitaler Faktencheck

Diese Artikelserie soll in erster Linie als eine Art digitaler Faktencheck auf online verfgbare und zum Teil bisher in der schwulen Geschichtsforschung unbekannte Quellen zu Karl Heinrich Ulrichs hinweisen. Das bezieht sich vor allem auf verlinkte Quellen in der zweiten bis vierten Folge.

Die wichtigen Ulrichs-Biographien von Hubert Kennedy und Volkmar Sigusch wurden vor einem Vierteljahrhundert geschrieben. Seit dieser Zeit sind viele Zeitungen und Bcher in digitalisierter Form zugnglich geworden, die in der Ulrichs-Forschung bisher unbercksichtigt geblieben sind. Ulrichs hat es den heute Forschenden nicht immer leicht gemacht: Beim Zitieren aus Zeitungen nennt er manchmal kein Datum oder gibt nur an, aus «einer sterreichischen Zeitung» zu zitieren. Heute sind viele Namen und Zitate ber eine Volltextrecherche auch dann recherchierbar, wenn die Zeitung und das Datum nicht bekannt sind oder falsch angegeben wurden. Ein Beispiel: Ulrichs (VII: 30) weist auf einen Artikel im «Literaturblatt» vom 4. Juni 1834 hin, in dem es heit, «weibliche Seelen in mnnlichen Krpern» wrden andere anziehend oder abstoend finden. Durch eine Google-Suche habe ich diesen Artikel gefunden, allerdings in einer fnf Tage spter erschienenen Nummer des «Literatur-Blatts» vom 9. Juni 1834 (S. 233-236, Zitat S. 236).

Ein anderes Beispiel ist das erst seit einigen Jahren online verfgbare «Brsenblatt fr den deutschen Buchhandel». Bei den mehr als 20 darin gefundenen Texten ber Ulrichs und seine Schriften handelt es sich nicht nur um erwartbare Werbung fr seine Schriften, sondern am 5. und 8. Dezember 1873 suchte Ulrichs hier auch nach einem Verleger fr ein geplantes Buch mit scherzhaften Epigrammen. Schon 13 Monate spter im Januar 1875 konnte sein Buch «Auf Bienchens Flgeln. Ein Flug um den Erdball in Epigrammen und poetischen Bildern» in einem Leipziger Verlag erscheinen. Ein Reprint von 2017 (s. a. Kennedy, S. 290, 390) zeigt auf, wie viel diese Epigramme ber Ulrichs‘ Interessen und politische Einstellungen verraten.

In das vom Historiker Bernd-Ulrich Hergemller herausgegebene biografische Lexikon «Mann fr Mann» (2010) wurden Eintrge zu 16 Mnnern aufgenommen, bei denen Ulrichs‘ Schriften als einzige Quelle angegeben wurde, was ganz unabhngig von Ulrichs nicht unproblematisch ist. Auch zu diesen manchmal nur vagen Angaben Ulrichs‘ habe ich recherchiert und kann nun zu Karl Forstner (S. 343), Frosch (S. 370), Hofer (S. 560), Joseph Kraft (S. 691) und Bruder Marinus (S. 791) in der dritten Folge dieser Artikelserie ergnzende Informationen beisteuern.

Wie alles begann…

Ab dem Sommer 1862 engagierte sich Ulrichs fr Homosexuelle. er Auslser dafr bleibt bis heute unklar. Vielleicht war es eine Debatte ber Homosexualitt, die der Politiker Johann Baptist von Schweitzer 1862 in der sozialdemokratischen Bewegung auslste (s. dazu meinen queer.de-Artikel ber Schweitzer). Vielleicht fhrte auch eine strafrechtliche Verfolgung gegen ihn selbst zu seinem Engagement. Die Staatsanwaltschaft Celle hatte schon seit 1859 Hinweise auf seine Homosexualitt und prfte deshalb, ob er trotzdem weiterhin den Titel «Amtsassessor» tragen durfte (Kennedy, S. 54-56, 75).

Ulrichs war «im Lauf der Jahre noch in andere Gerichtsverfahren verwickelt (), die er nicht erwhnt» (Kennedy, S. 107). Dazu gehrte ein Ermittlungsverfahren, ber dessen Anlass nichts bekannt ist und das dazu fhrte, dass Ulrichs am 21. November 1863 «wegen Versuchs der widernatrlichen Unzucht» steckbrieflich gesucht wurde («Amtsblatt der freien Stadt Frankfurt», Jg. 1863, S. 966). Trotz der falschen Namensangabe «Carl Anton Ulrichs» handelt es sich eindeutig um den spteren Homosexuellen-Aktivisten, was durch die Personenbeschreibung, den Herkunftsort Burgdorf im Knigreich Hannover und die Erwhnung, dass er «angeblich Amtsassessor auer Dienst» sei, ausreichend deutlich wird. Dass ihn ein Frankfurter Richter Ende 1863 zur Fahndung ausschrieb, steht vielleicht im Zusammenhang damit, dass Ulrichs im Frhjahr 1863 eine Liebesaffre mit einem Husaren hatte, der wohl aus einem Vorort von Frankfurt stammte (Kennedy, S. 92). Der Steckbrief wird hiermit erstmals im Rahmen der schwulen Geschichtsforschung verffentlicht.

Um seinen emanzipatorischen Forderungen Ausdruck zu verleihen, verwies Ulrichs regelmig auf juristische, medizinische und sonstige Literatur, die den Schwerpunkt dieser ersten Folge bildet. Die wichtigsten der von ihm genannten bzw. zitierten Verffentlichungen sind heute online verfgbar und knnen verdeutlichen, welche Quellen ihm zur Verfgung standen, wie sie seine Weltsicht prgten und sein Handeln bestimmten. Dabei sollen ganz bewusst nicht die Werke selbst im Vordergrund stehen, sondern wie Ulrichs sie bewertete und fr seine emanzipatorischen Bestrebungen verwendete. Wie in den anderen Kapiteln habe ich auch hier die Eintrge chronologisch aufgefhrt nach den Ausgaben, die Ulrichs verwendete.

Seine juristischen Grundlagen

Ulrichs war studierter Jurist. Um seine Forderungen nach Straffreiheit zu begrnden, verwies er erwartbar auf die Werke von Strafrechtsreformern, auch wenn diese wie Cesare Beccaria, Johann Jakob Cella und Karl von Grolman schon im 18. Jahrhundert publiziert hatten.

Zunchst mchte ich aber die rechtliche Ausgangssituation darstellen, aus der heraus Ulrichs schwulenpolitisch aktiv wurde: Seit dem Ende des 18. Jahrhunderts wurde in den deutschen Lndern im Zuge der Aufklrung von der Todesstrafe fr Homosexuelle abgesehen. Auch das «Allgemeine Landrecht fr die preuischen Staaten» (1794, 4. Band, S. 1328-1329, mit 1069-1072) sah nun «nur noch» mehrjhrige Gefngnisstrafen vor. Auerhalb Preuens stellte sich die Situation unterschiedlich dar: Das «Strafgesetzbuch fr das Knigreich Bayern» (1813) verzichtete auf eine Bestrafung. Auch nach den Strafgesetzbchern, die in den Jahren 1839 und 1840 in den Knigreichen Hannover und Wrttemberg und im Herzogtum Braunschweig eingefhrt wurden, waren homosexuelle Handlungen mit Einschrnkungen grundstzlich erlaubt. Das spter folgende «Strafgesetzbuch fr die Preuischen Staaten» (1851, S. 49, mit 143) galt fr die Dauer von knapp 20 Jahren, bis es vom «Strafgesetzbuch fr den Norddeutschen Bund» (1870, S. 209-210, mit 175) abgelst wurde. Schon ein Jahr spter trat das «Reichsstrafgesetzbuch» (1871, S. 138-139, mit 175) in Kraft. Damit gab es in Bayern seit 1813 nach Jahrzehnten erstmals wieder eine Strafverfolgung Homosexueller. Dieses Reichsstrafgesetzbuch (1871) ist der direkte Vorlufer des heute gltigen deutschen Strafgesetzbuches (StGB), aus dem der 175 im Jahr 1994 endgltig gestrichen wurde.

Ulrichs‘ Einschtzung der rechtlichen Situation

Als Jurist kannte sich Ulrichs in der Gesetzgebung der deutschsprachigen und anderer Lnder (XII: 98-99) sehr gut aus. Die Straffreiheit in Bayern hob er mehrfach hervor und bezeichnete sie als «vllig correct» (I: 9) und gerecht (III: 17). Ulrichs zitierte (VII: 44) aus den «Anmerkungen zum Strafgesezbuche fr das Knigreich Baiern. Nach den Protokollen des kniglichen geheimen Raths» (1813, Zweiter Band, S. 59-60) mit Bezug auf homosexuelle Handlungen: «Solange der Mensch durch unzchtige Handlungen nur () die Gebote der Moral berschreitet, ohne die Rechte eines andern dadurch zu verletzen, ist () im gegenwrtigen Gesezbuche nichts bestimmt worden.» Ulrichs vertrat im Anschluss an aufklrerische und frhliberale Strafrechtstheorien die Auffassung, dass ein Staat einvernehmliche homosexuelle Kontakte zwischen Erwachsenen gar nicht verbieten drfe und dass Moral nicht ins Strafgesetzbuch gehre. Die Straffreiheit in Bayern gab Ulrichs Hoffnungen auf entsprechende Reformen auch in anderen deutschen Lndern. 1871 musste Ulrichs jedoch miterleben, wie mit dem neuen Reichsstrafgesetzbuch die Strafbarkeit auch in Bayern wieder eingefhrt wurde. Er verwies (XII: 79) auf einen Beitrag im «Wrttembergischen Gerichtsblatt» (Bd. 10, 1875, S. 346), wonach das neue Strafrecht nun leider auch in Bayern «in seiner schreiendsten Auslegung vollstreckt» werde. Ein Jahr vor der Einfhrung des Reichsstrafgesetzbuchs im Mrz 1870 hatte Ulrichs seine Schrift «Araxes» (XI: 3-40) verffentlicht, die vom geplanten «Strafgesetzbuch fr den Norddeutschen Bund» (1870) handelte. Auch dieses Gesetz hatte er nicht verhindern knnen. Wie er gegen das Homosexuellen-Strafrecht kmpfte, werde ich in der nchsten Folge aufzeigen.

Cesare Beccaria (1764)

Cesare Beccaria (1738-1794) war ein italienischer Rechtsphilosoph und Strafrechtsreformer im Zeitalter der Aufklrung. Er wurde berhmt durch sein Werk «Dei delitti e delle pene» («Von den Verbrechen und Strafen», 1764). Es bleibt fr mich unklar, warum Ulrichs (II. S. 25. III: 1, 19. X: 11-12. S. a. VI: 8) angesichts seines Zielpublikums nur aus dem italienischen Original und nicht aus einer der vortrefflichen deutschen bersetzungen zitiert, die er bestimmt ebenfalls kannte. Deutlich sprbar ist Ulrichs‘ tiefer Respekt vor «dem edlen Verfechter der Menschenrechte gegen die Grausamkeit frherer Strafen». Ulrichs konnte sich mit Beccaria identifizieren, weil auch dieser sich mit «den bestehenden Gesetzen in Widerspruch» befunden habe und wie er selbst auch ein «einsam Kmpfende[r]» gewesen sei (Ulrichs muss bei seiner zweiten Einschtzung Beccaria sei ein «einsam Kmpfender» gewesen widersprochen werden, weil Beccaria unter aufklrerischen Rechts- und Staatstheoretikern auf viel Zustimmung traf).

An dieser Stelle mchte ich auf meinen queer.de-Artikel zu dem schsischen Juristen Karl Ferdinand Hommel verweisen, der ebenfalls ein Strafrechtsreformer war und Beccarias Werk unter dem Titel «Des Herren Marquis von Beccaria unsterbliches Werk von Verbrechen und Strafen» (1778) in die deutsche Sprache bersetzte. Hommel erklrt darin in einer eigenen Funote (S. 159, 165-167), Homosexualitt (von ihm als «Sodomiterey» bezeichnet) sei «Unflath, Schmuz, Unanstndigkeit, die Schande bringet, aber kein Verbrechen, weil es niemanden das Seinige entziehet, und nicht aus betrgerischen boshaften Herzen entspringet, noch die brgerliche Geselschaft zerrttet».

Johann Jakob Cella (1787)

Zu den wichtigsten Werken des deutschen Juristen Johann Jakob Cella (1756-1820) gehrt das Buch «Verbrechen und Strafe in Unzuchtsfllen» (1787), das auch ein Kapitel «Von der Knabenschnderei» (S. 35-40, 62-70) beinhaltet. (Der Ausdruck «Knabenschnderei» wurde damals als Bezeichnung fr mannmnnliche Homosexualitt allgemein verwendet, unabhngig vom Alter der Beteiligten.). Cella lehnte gleichgeschlechtliches Sexualverhalten stark ab. Ulrichs (XII: 43, 67, 74, 85) «zitiert» sinngem aus den Seiten 38-39 dieses Buches, wo sich Cella wnscht, dass, wenn berhaupt eingeschritten werden msse, dies so geschehen solle, dass kein rgernis entstehe. Die Polizei solle auch nicht Kinder und Hausangestellte zu Spionen machen und so fr Denunziationen und Misstrauen sorgen. Ulrichs kritisiert, dass Cella keine Altersgrenzen fr seine juristischen berlegungen benennt.

Karl von Grolman (1798)

Von dem hessischen Juristen und spteren Ministerprsidenten des Groherzogtums Hessen Karl von Grolman (1775-1829) stammt das Buch «Grundstze der Criminalrechtswissenschaft» (1. Auflage 1798). Das hier enthaltene Kapitel ber «Unnatrliche Fleischesverbrechen» (S. 365-367) bzw. «Sodomie» handelt von Sex mit Tieren, Sex zwischen Mnnern, Analverkehr mit Frauen und Onanie. (Sex zwischen Frauen war fr Grolman nicht vorstellbar.) Durch diese «Verbrechen» werde nur dann «in die Rechte Anderer» eingegriffen, wenn «daraus ein ffentliches Aergerni entsteht», was jedoch verhindert werden solle. Der Blick auf die ersten beiden genannten Straftaten habe sich jedoch in neuerer Zeit (seit der Aufklrung) verndert. Aus diesem Grund spricht sich Grolman gegen die Todesstrafe fr diese Delikte und stattdessen fr eine sechs- bis zehnjhrige Haftstrafe aus. Ulrichs (IV: 25, 31-32. VII: 45, 121. XII: 43, 86) schrieb mit Bezug auf Grolman, dass erst das Einschreiten gegen die Homosexuellen das ffentliche rgernis schaffe, das durch das Gesetz doch verhindert werden solle.

Konrad Franz Rohirt (1821)

Der Rechtswissenschaftler Konrad Franz Rohirt schrieb in seinem «Lehrbuch des Criminalrechts» (1821) auch einige Stze «Von der widernatrlichen Unzucht» (S. 294-295). Rohirt beginnt diesen Abschnitt mit dem Kommentar, dass es «schauderhaft und unbelohnend» sei, solche Triebe kennen zu lernen. Ulrichs kritisiert diese Aussage Rohirts mehrfach (VII: 17-18, 23. IX: 75. X: 22. XII: 43), die ihn offensichtlich getriggert haben. Auerdem zitierte Ulrichs (VI: 31) Rohirt mit dem Satz, dass es «zweifelhaft» sei, ob der Gesetzgeber mit Strafen berhaupt etwas erreichen knne.

Wilhelm Stieber (1846/1860)

Wilhelm Stieber (1818-1882) war Jurist, Autor, preuischer Polizeidirektor und Geheimer Regierungsrat. Trotz Stiebers tiefsitzender Homophobie, die in zwei Bchern zum Ausdruck kommt, versuchte Ulrichs ihn zu vereinnahmen. In Stiebers Buch «Die Prostitution in Berlin und ihre Opfer» (1846, S. 209-210, hier S. 209) steht: Die «Pderastie» (= Homosexualitt) sei «ein Laster, welches, wenn es in seiner gegenwrtigen Entwickelung noch einige Zeit fortfhrt, fast anfangen wird auf Duldung Anspruch zu machen». Ulrichs (XII: 38) zitiert Stieber sinnentstellend, wenn er aus dieser Stelle herausliest, dass den Berliner Homosexuellen «eine gewisse Duldung zu Theil» werde. In Stiebers Werk «Practisches Lehrbuch der Criminal-Polizei» (1860, S. 85-87, hier S. 86) steht ber Homosexuelle: «Es giebt sogar ganz geistreiche, talentvolle und hochgestellte Mnner von gutmthigem, sogar edlem Charakter, welche diesem traurigen Laster erlegen sind.» Ulrichs (XI: 9-10) zitiert diesen Satz sinngem. Auerdem weist Ulrichs darauf hin, dass die Vorurteile gegenber Homosexuellen so verwurzelt seien, dass «selbst wissenschaftlich gebildete Mnner, wie der preuische Polizeidirector Dr. Stieber, ganz berrascht sind, das Gegentheil zu finden». Wollte Ulrichs damit den (falschen) Eindruck erwecken, als sei Stieber gegenber Homosexuellen aufgeschlossen? Zumindest klingen auch die Vorbehalte von Stieber gegenber Homosexuellen deutlich an.

Anselm von Feuerbach (1847)

Der Rechtsgelehrte und Kriminalist Anselm Ritter von Feuerbach (1775-1833) gilt als Begrnder der modernen deutschen Strafrechtslehre und war der Schpfer des bayerischen Strafgesetzbuches von 1813, das auf eine Strafverfolgung homosexueller Mnner verzichtete. In seinem «Lehrbuch des gemeinen in Deutschland geltenden Peinlichen Rechts» (1801, hier Ausgabe von 1847, S. 738-741) behandelt er auch die gleichgeschlechtliche Sexualitt bzw. die «Sodomie im weiteren Sinne». (Das Buch ist heute auch wegen der vielen Funoten des Herausgebers Carl Joseph Anton Mittermaier ber Feuerbach von Interesse.) Ulrichs (VI: 22-24, 29-30. VII: 44, 107, 124) zitiert und kritisiert Feuerbach (anhand der Ausgabe von 1847), aber interessanterweise Feuerbachs Kapitel 467 und 470 (hier als bezeichnet), nicht auf das eigentlich thematisch einschlgige Kapitel 468. Feuerbachs Einfluss auf die Entkriminalisierung der Homosexualitt in Bayern bleibt bei Ulrichs unerwhnt.

Seine medizinischen Grundlagen

Ulrichs lebte in einer Zeit, in der Homosexualitt nicht mehr die Monopolmaterie von Theologen und Juristen war. Der Blick auf Homosexuelle vernderte sich und sie wurden nicht nur als Kriminelle, sondern auch als Kranke angesehen, die keine Bestrafung, sondern Mitleid bzw. «Heilung» verdienten. Fr viele bedeutete eine solche Sichtweise damals eine ffnung des Blickwinkels und einen gewissen Fortschritt fr andere war dies nur eine Transformation von Vorurteilen.

Den pathologisierenden Blick auf Homosexuelle lehnte Ulrichs ab und es verwundert nicht, dass er deshalb auch viele Mediziner und ihre Ansichten ablehnte: «Meine wissenschaftlichen Gegner sind meist Irrenrzte. So z. B. Westphal, v. Krafft-Ebing, Stark» (XII: 96). Einige zeitgenssische rzte mit ihren Verffentlichungen und Ulrichs‘ Einstellungen ihnen gegenber sollen nachfolgend etwas nher vorgestellt werden. Einige wichtige Werke der frhen Sexualwissenschaft erschienen erst, als Ulrichs schwulenpolitisch nicht mehr aktiv war, wie Richard von Krafft-Ebings «Psychopathia sexualis» (1886) und Albert Molls «Die kontrre Sexualempfindung» (1891).

Adolph Henke (1829)

Adolph Henke setzte sich in seinem «Lehrbuch der gerichtlichen Medicin» (1829) auch mit «Pderastie» und lesbischer Liebe auseinander (S. 137-138). Fr Ulrichs war Henke zwar eine medizinische Autoritt (VII:. 29), aber es waren nicht diese beiden Abstze, auf die Ulrichs einging (VI: S. 20. VII: 10, 30, 107, 124. XI: 10), sondern Henkes Kapitel ber «Zwitter», «mnnliche» Frauen und «weibliche» Mnner (S. 113-114). Durch sie sah Ulrichs seine Annahmen ber Homosexuelle als besttigt an.

Johann Ludwig Casper (1852/1863/1864)

Der Rechtsmediziner Johann Ludwig Casper (1796-1864) ist der von Ulrichs am meisten zitierte Mediziner. Er bezieht sich auf drei Verffentlichungen Caspers zur Homosexualitt: sein Aufsatz «Ueber Nothzucht und Pderastie und deren Ermittelung Seitens des Gerichtsarztes» (in: «Vierteljahrsschrift fr gerichtliche und ffentliche Medicin», Jg. 1852, S. 21-78) sowie die beiden Buchkapitel «Zur Lehre von der Pderastie» (in: «Clinische Novellen zur gerichtlichen Medicin», 1863, S. 33-52) und «Streitige widernatrliche Unzucht» in seinem «Practischen Handbuch der gerichtlichen Medicin» (1856, hier in der von Ulrichs zitierten 4. Auflage von 1864, S. 161-179).

Ulrichs zitiert sehr oft kommentarlos aus diesen drei Verffentlichungen Caspers. Er verweist mehrfach auf Caspers in allen drei Verffentlichungen (Vierteljahrsschrift, S. 62; Novellen, S. 34; Handbuch, S. 164) geuerte Ansicht, dass bei vielen der homosexuellen Mnner ihre Orientierung angeboren sei (IV:36; VII: 31-32; VIII: 29-30; IX:31-32; XII: S. 2). Ulrichs ging in seinen Schriften mehrfach auf den Analverkehr unter Mnnern ein, die deutliche Sprache Caspers zu diesem Thema war ihm jedoch zuwider. Caspers Passage ber den «After» zitierte er daher genauso wenig wie seine wertenden Worte ber diese «ekelhaften» Vermischungen (= Analverkehr) (IV: 9). Ebenso wie bei Tardieu (s. u.) sah Ulrichs hier auch bei Casper eine Schamverletzung (V: 4). Fr Ulrichs war das Thema bei beiden offenbar berbetont, weil seiner Meinung nach Analverkehr nur in den «wenigsten Fllen» von Homosexuellen ausgebt werde (VII: 38. S.a. XII: 22).

Richard von Krafft-Ebing (1864/1877)

Von dem Psychiater und Rechtsmediziner Richard von Krafft-Ebing (1840-1902), der spter durch seine «Psychopathia sexualis» berhmt wurde, zitiert Ulrichs den frhen Aufsatz «Die Sinnestuschungen und ihre Bedeutung fr die gerichtliche Psychologie» (in: «Friedreich’s Bltter fr gerichtliche Medicin und Sanittspolizei», Jg. 1864, S. 243-277, hier S. 244-245). Auch wenn sich Krafft-Ebing darin gar nicht ber Homosexualitt uerte, scheinen seine Zeilen Ulrichs positiv angesprochen zu haben. Er «zitiert» mehrfach frei aus diesem Aufsatz (III: 7. VIII: 3, 74. IX: 46, 73-74) und bezeichnet Krafft-Ebing indirekt als einen der «edleren» unter den Heterosexuellen (III: 26-27). Schon seit den 1860er Jahren hatte Ulrichs ihm seine Broschren zugeschickt.

Ein Brief Krafft-Ebings an Ulrichs vom 29. Januar 1879 wurde von Ulrichs zitiert (XII: 92): «() die Kenntni Ihrer Schriften [ber mannmnnliche Liebe] allein war es, was mich veranlate zum Studium in diesem hochwichtigen Gebiet ().» Krafft-Ebing nannte als Beispiel seinen Aufsatz «ber gewisse Anomalien des Geschlechtstriebs ()» (in: «Archiv fr Psychiatrie und Nervenkrankheiten», Jg. 1877, S. 291-312). Trotz Krafft-Ebings Aufgeschlossenheit bezeichnete ihn Ulrichs als einen «wissenschaftlichen Gegner», weil Krafft-Ebing seine Beobachtungen nur an kranken Homosexuellen gemacht und gesunde Homosexuelle wohl «nie gesehen» habe (XII: 96). Ulrichs blieb aber lange mit ihm in Verbindung, und als er sich aus dem Exil heraus fr eine Begnadigung des wegen Homosexualitt inhaftierten Schweizers Jakob Rudolf Forster einsetzte, verwies er auf die zweite Auflage von Krafft-Ebings «Lehrbuch fr gerichtliche Psychopathologie» von 1881 (Kennedy, S. 327-329).

Aufgrund von Krafft-Ebings Brief vom 29. Januar 1879 kann man davon ausgehen, dass Ulrichs‘ Schriften einer der Anlsse fr die Abfassung von Krafft-Ebings «Psychopathia sexualis» (1886) waren. Dieses Buch ist sein bekanntestes Werk und ein Standardwerk der frhen Sexualwissenschaft. Es erschien zu einem Zeitpunkt, als Ulrichs nicht mehr schwulenpolitisch aktiv war. Er war nach Italien gezogen und gab dort mit dem Ziel der Wiederbelebung der lateinischen Sprache die Zeitschrift «Alaudae» (deutsch: «Lerchen») heraus. Kennedy (S. 361-369) schildert, wie sich in den Beitrgen dieser Zeitschrift auch das Verhltnis der beiden Mnner widerspiegelt.

Eduard Reich (1866)

Von dem Arzt Eduard Reich (1836-1919) erschien das Buch «Ueber Unsittlichkeit. Hygienische und politisch-moralische Studien» (1866) mit einem recht langen Abschnitt ber «Knaben-Schndung oder Pderastie» (S. 82-97), wobei erwhnt sei, dass diese Bezeichnungen damals fr mnnliche Homosexualitt allgemein standen, unabhngig vom Alter der Beteiligten. Ulrichs (VIII: 3637;, s.a. IX: 37-38) wandte sich scharf gegen Reichs unsachliche Diffamierung der Homosexuellen. Ulrichs zitiert Reich weitgehend korrekt wie bei dessen Behauptung, dass Homosexuelle den «Verstand verloren» htten, in ein «Tollhaus gehren» (Reich, S. 82) und «ffentlich und hart» bestraft werden sollten (Reich, S. 93).

Auguste Ambroise Tardieu (1860)

Von dem franzsischen Rechtsmediziner Auguste Ambroise Tardieu (1818-1879), fr den alle Homosexuellen krank und kriminell waren, erschien in deutscher bersetzung u. a. die medizinisch-juristische Studie «Die Vergehen gegen die Sittlichkeit in staatsrztlicher Beziehung» (1860) mit einem umfangreichen Kapitel ber «Pderastie und Sodomie» (S. 121-186, vor allem S. 143-156), worin er sehr explizit ber Analverkehr unter Homosexuellen schrieb. Die Deutlichkeit gehrte in der gerichtsmedizinischen Literatur schon immer dazu, denn ein Hauptfokus dieses Fachgebiets lag und liegt ja auf dem Nachweis von Straftaten, und Tardieu stand in einer langen Reihe von Gerichtsmedizinern die davon ausgingen, Analverkehr an krperlichen Anzeichen nachweisen zu knnen.

Ulrichs geht recht hufig auf Tardieus Werk ein (IV: 21-22, 25, 56; V: 71-72; VI: 20, 35), bleibt dabei aber ambivalent. Er stimmt Tardieu bei hinsichtlich einiger Angaben zum weiblichen Habitus von Urningen zu und nennt ihn als Gewhrsmann fr die Situation in Frankreich (V: 24. VII: 112). Gleichzeitig wirft er Tardieu jedoch vor, er sei in Irrtmern gefangen, verletze das Schamgefhl, stachele zur Gewalt auf und triefe von «Gift und Geifer» (IV: 14. V: 4. VII: 126).

Carl Westphal (1869)

Von dem Psychiater und Neurologen Carl Westphal (1833-1890) stammte der Aufsatz «Die contrre Sexualempfindung» (in: «Archiv fr Psychiatrie und Nervenkrankheiten», Jg. 1869, S. 73-108), den Ulrichs mehrfach aufgreift (X: 44. XI: 12, 14-15, 33. XII: 91-93). Fr Ulrichs nennt diesen Aufsatz «zwar einigermaen reservirt, darum inde nicht weniger werthvoll» (XI: 14-15). Nach seiner Auffassung stand Westphal seinem eigenen Standpunkt «sehr nahe», weil er sich fr die Abschaffung der Bestrafung der Homosexualitt aussprach (XII: 91-92). Einige Seiten spter bezeichnete er Westphal aber auch als einen seiner «Gegner», weil dieser Homosexualitt fr pathologisch hielt (XII: 96). In seinem Aufsatz betont Westphal auf der letzten Seite, dass fr Homosexualitt die Mediziner zustndig seien, die viele Flle bearbeiten knnten, wenn «es einmal zur Aufhebung» der Strafbestimmung komme. Auf diesen Satz aufbauend behauptet Ulrichs (X: 44), dass sich Westphal damit «in etwas reservirten Ausdrcken» fr eine Legalisierung ausgesprochen habe. Dies ist eine gewagte Interpretation von Ulrichs, die sich zwischen Wunschdenken und optimistischen Grundhaltung bewegt.

Westphal war fr Ulrichs auch relevant, weil er einer der Gutachter im Zastrow-Prozess war, der von Juli bis Oktober 1869 stattfand und den ich in der dritten Folge noch ausfhrlich behandeln werde. Ulrichs erwhnt (X: 23, s.a. IX: 125), Westphal habe Zastrows «Mnnerliebe unumwunden fr angeboren» erklrt.

Das Gutachten der Kniglichen wissenschaftlichen Deputation fr das Medicinalwesen (1869)

Fortschrittliche Mediziner lenkten ihre Aufmerksamkeit auch auf die Strafrechtsreform. «Die vielleicht beachtlichste Stellungnahme, die Mediziner im 19. Jahrhundert zur Homosexualitt abgaben, stammt von den Mitgliedern der ‚Kniglichen wissenschaftlichen Deputation fr das Medicinalwesen‘, einem Beratergremium der preuischen Regierung, das am 24. Mrz 1869 ein Gutachten zu der Frage abgab, ob ‚die Unzucht unter Personen mnnlichen Geschlechts‘ knftig strafbar oder straffrei sein sollte» (Ausstellungskatalog «Goodbye to Berlin», 1997, S. 32). Anlass war die Erarbeitung des geplanten Strafgesetzbuchs fr den Norddeutschen Bund. Die Deputation kam zu dem Ergebnis, dass sie nicht in der Lage sei, Grnde fr ein Verbot zu benennen. In seiner Schriftenreihe bringt Ulrichs lngere Zitate aus dem Gutachten (XI: 16. XII: 25-26), aber statt sich zu freuen, weil der Inhalt des Gutachtens seinen Forderungen nach Legalisierung entsprach, kritisierte er nur den im Gutachten verwendeten Begriff der «Unzucht». Leider orientierte sich der Gesetzgeber 1869 nicht an dem von ihm selbst in Auftrag gegebenen Gutachten und hielt weiterhin an der Strafbarkeit fest. Auch die sptere Homosexuellenbewegung hat das Gutachten aufgegriffen (s. Magnus Hirschfelds «Geschlechtskunde», Band 3, 1930; Abdruck des Gutachtens: S. 675-676). Das Gutachten war von einigen der bedeutendsten Mediziner dieser Zeit unterschrieben. Einer von ihnen war der berhmte Mediziner und liberale Politiker Rudolf Virchow (1821-1902).

Durch dieses Gutachten vernderte sich Ulrichs‘ Blick auf Virchow. Zunchst erwhnte er einige Male einen Brief vom 19. August 1864, den er von Virchow als Reaktion auf die Zusendung einer seiner Schriften bekommen hatte (III. Schrift, IVX f. V: 28. VII: 32). Virchow zeigte sich darin aufgeschlossen, betonte aber, dass durch passiven Analverkehr ein Mann in seiner Wrde verletzt werde (V: 44-45. VII: 33-34). Daraufhin kritisierte ihn Ulrichs mehrfach (VII: 129, X: 11, 19, 55) und vermutete sogar flschlich (VIII: 30, IX: 32), dass er der Autor einer gegen ihn gerichteten Hetzschrift sei (das Pamphlet stammte tatschlich von dem Wrzburger Mediziner Alois Geigel [1829-1887]). Erst als Ulrichs bewusst wurde, dass das Gutachten des Medizinalkollegiums u. a. von Virchow stammte (XII: 26, 91-92), betonte er, dass Virchow seinem eigenen Standpunkt «sehr nahe» stehe.

Seine Grundlagen aus anderen Wissenschaftsbereichen

Ulrichs war ungemein belesen und vielseitig interessiert. Die Liste der Wissenschaftsbereiche, aus denen er Material heranzog, ist lang. Hier ist vor allem die Klassische Philologie zu nennen. Schon zu Ulrichs‘ Zeit war bekannt, welchen hohen Stellenwert die Pderastie in der griechischen Antike hatte. Um meine Arbeit jedoch nicht ausufern zu lassen, habe ich in dieser bersicht die Schriften aus der Antike weitgehend ausgeklammert und mich auf die neuzeitliche Sachliteratur beschrnkt, die zumindest auch in deutscher Sprache erschienen ist. Als Ergnzung zu der juristischen und medizinischen Literatur mchte ich nur noch fnf weitere Beispiele anfhren.

Biologie: Carl Robert Osten-Sacken und zwei schwule Maikfer (1879)

Gleichgeschlechtliches Sexualverhalten im Tierreich zu dokumentieren hat und hatte fr die emanzipatorischen Bestrebungen Homosexueller eine groe Bedeutung, weil Gegner*innen mit der Behauptung, dass es Homosexualitt im Tierreich nicht gebe, diese als etwas «Unnatrliches» darzustellen versuchten. In seiner letzten Schrift konnte Ulrichs (XII: 22-23, 96) u. a. anhand des Aufsatzes des Entomologen (Insektenkundlers) Carl Robert Osten-Sacken «Ueber einige Flle von Copula inter mares bei Insecten» (in: «Entomologische Zeitung», Jg. 1879, S. 116-118; s. a. Jg. 1848, S. 160, Jg. 1849, S. 63, und Jg. 1850, S. 327-328) auf gleichgeschlechtliches Sexualverhalten bei zwei mnnlichen Maikfern verweisen. Bei der Paarung seien die Kfer jedoch «mit einiger Gewalt» vorgegangen und der bei der Paarung «aktive» Maikfer sei am nchsten Morgen tot gewesen.

Was Ulrichs hier anfing zusammenzutragen, wurde von Sexualwissenschaftlern und der spteren Homosexuellenbewegung aufgegriffen. Der Arzt Albert Moll behandelte in seinem Buch «Untersuchungen ber die Libido sexualis» (1897, S. 492) auch die von Ulrichs erwhnten Kfer und weitere drei Jahre spter verffentlichte der Entomologe und Sexualwissenschaftler Ferdinand Karsch den Aufsatz «Pderastie und Tribadie bei den Tieren aufgrund der Literatur» (in: «Jahrbuch fr sexuelle Zwischenstufen», Jg. 1900, S. 126-160, insbesondere S. 137, 146, 153, 160), in dem er ebenfalls auf Ulrichs und die beiden Kfer einging.

Philosophie: Arthur Schopenhauer (1859)

Der Philosoph Arthur Schopenhauer (1788-1860) hat in der dritten Auflage seines Hauptwerkes «Die Welt als Wille und Vorstellung» (1859, 2. Bd., 3. Auflage, S. 641-649) acht Seiten ber «Pderastie» ergnzt. Diese Ausfhrlichkeit in der Behandlung des Themas war fr ein philosophisches Werk auergewhnlich, aber auch, dass Schopenhauer neben Beispielen aus der Antike auch auch welche aus dem 19. Jahrhundert behandelte. Offenbar interessierte er sich fr die «Ursache» von Homosexualitt.

Ulrichs (I: X. II: 28, 31-32, 37-38, 44) zitiert mehrfach aus diesem Werk und lobt zunchst, Schopenhauer schreibe von der «mann-mnnlichen Liebe» mit «nachahmenswerter Gerechtigkeit» (II: X). In einem Abschnitt ber «Arthur Schopenhauers Ansicht ber den Ursprung urnischer Liebe» schrieb Ulrichs einschrnkend (II: 45-54), dass nur seine ersten Gedankengnge richtig bzw. «werthvoll» seien (S. 50), hingegen irre er, wenn er Homosexualitt verurteile. Seine Einstellung zu Schopenhauer bringt Ulrichs so auf den Punkt: «Es ist schon hoher Anerkennung werth, da er [Schopenhauer] bis soweit der Sache auf die Spur gekommen ist» (S. 47). Schopenhauer selbst hatte schon 1859 befrchtet, dass seine Verffentlichung zu der falschen Annahme fhren knne, dass er «die Pderastie in Schutz genommen und anempfohlen» habe, was er als Verleumdung ansah (S. 649).

Zu Schopenhauers Buch und seiner Rezeption durch Autoren wie Ulrichs habe ich vor einigen Jahren einen ausfhrlichen queer.de-Artikel geschrieben. Schopenhauer beleidigte mit diesem Text Homosexuelle und vertrat krude Vorstellungen. Weil er jedoch Homosexualitt auch als Teil der menschlichen Natur ansah, ist es nachvollziehbar, dass sich Ulrichs, wenn auch mit Vorbehalten, auf ihn berief.

Sozialwissenschaft: das Lexikon von Ersch-Gruber (1837)

ber die «Allgemeine Encyclopdie der Wissenschaften und Knste» (1818-1889) besser bekannt als «Ersch-Gruber» (nach ihren beiden Herausgebern) habe ich 2018 hier auf queer.de schon einmal einen Artikel geschrieben. Was mich (wie auch Ulrichs) am meisten interessierte, war dabei der groe Hauptartikel ber «Pderastie» (9. Teil, 1837, S. 147-189), der mehr als 40 Seiten umfasst. Nach Ulrichs‘ Urteil (I: 2. S.a. II: S. 17) ist dieser Artikel vorurteilsfrei geschrieben («recht unbefangen»), eine Einschtzung, der ich voll zustimmen kann. Mit seinen Bezgen auf die Antike wirkt der Artikel stellenweise indirekt legitimierend. Den Forschungsstand zur Antike referiert Ulrichs fast immer unter Bezug auf Ersch-Gruber, oft nur mit Verweis auf den Autor des Artikels, den Altphilologen Moritz Hermann Eduard Meier (1796-1855) (I: XI, 2. II: 3, 17, 26, 31, 44, 50. III: 11. IV, 1, 5, 19. V: 23, 32, 84-85). Meier schreibt u. a. davon, welchen Eindruck Homosexuelle «auf uns» also seine Zeitgenoss*innen machten, weshalb Ulrichs ihn als einen aufgeschlossenen Heterosexuellen bezeichnete (der «so unbefangene D.» = Dioning = Hetero).

Antike Heinrich Hssli: «Eros. Die Mnnerliebe der Griechen» (1836/1838)

Heinrich Hssli (1784-1864) war ein Schweizer Putzmacher, Tuchhndler und Schriftsteller. Mit seinem Werk «Eros. Die Mnnerliebe der Griechen» (1. Band: 1836, 2. Band: 1838) schrieb er die erste wichtige Verteidigung der Homosexualitt und wurde so zu einem Vorbild fr Ulrichs und fr die sich spter grndende Homosexuellenbewegung. Ulrichs zitiert ihn mehrfach (VI: 4, 11, 21. VII/1: XIV, 94). Spannender sind Ulrichs‘ uerungen darber, wie er sich mit Hssli verbunden fhlte. Er beschreibt ihn als seinen «Vorgnger im Kampfe» (VI: 2, 18) und zeigt anhand von Zitaten auf, wie «nahe (seine) Gedanken den meinigen oft» gewesen seien (VII/2: XXI). Am 12. Februar 1866 bekam er von einem Schweizer Freund das Werk «Eros» zugeschickt. Er bedauerte, den mittlerweile verstorbenen Hssli nie persnlich kennengelernt zu haben. Ulrichs stellt fest, dass sie beide, ganz unabhngig voneinander, den gleichen Kampf begonnen und vor denselben Herausforderungen gestanden hatten. Hsslis Kampf habe er nun aufgenommen. Neben einer Wrdigung erfolgt auch eine kritische Rezension von «Eros», in der er das Werk als «ermdend weitschweifig» und strukturschwach bezeichnet (VII: 128-130). Kennedy (2001) geht ausfhrlich auf Heinrich Hssli ein (S. 167-172, 178, 187, 274) und verweist auf den wichtigen Aufsatz von Ferdinand Karsch(-Haack) ber ber ihn im «Jahrbuch fr sexuelle Zwischenstufen» (Jg. 1903, S. 449-556), in dem auch Ulrichs‘ Kritik an «Eros» thematisiert wird (S. 514-515).

Antike Aristoteles (1868)

Ulrichs schrieb (IX: S. 32): «Im ‚Verein fr Psychiatrie und forensische Medicin‘ in Wien hat am 31. Octob. 1868 der Professor Beer daselbst auf ersterwhnten Ausspruch Caspers hingewiesen, denselben untersttzend durch Aristoteles‘ Ethik.»

Auch mit Ulrichs‘ Verweisen bleibt dieser Satz kryptisch und unverstndlich. Ich bin positiv berrascht, dass ich die Quelle dazu recherchieren konnte: Ulrichs meinte das Protokoll dieses Vereins, das in der «Vierteljahrsschrift fr Psychiatrie» (Jg. 1868, S. 240-243, hier S. 241) verffentlicht worden war. Es geht um einen Vortrag des Mediziners und Professors an der Universitt Wien Hermann Hieronymus Beer (1798-1873) ber «Pderasten», das preuische Strafgesetz und die Frage, ob die Anlage eines Menschen als «eine Entschuldigung fr seine (homosexuellen) Snden» angesehen werden knne. Hierzu verwies Beer auf den antiken griechischen Universalgelehrten Aristoteles, der der Meinung war, dass sich Neigungen, die auf natrlichen Anlagen beruhten, «auerhalb der sittlichen Schlechtigkeit» bewegten und damit weder unsittlich noch schlecht seien (siehe Aristoteles: «Nikomachische Ethik«, Ausgabe von 1863, S. 244-245). Damit knnen Ulrichs‘ Angaben wohl erstmals in einen nachvollziehbaren Kontext gestellt werden.