Unerhrtes und Unbekanntes von Karl Heinrich Ulrichs: Seine schwulenpolitischen Aktivitten
20 mins read

Unerhrtes und Unbekanntes von Karl Heinrich Ulrichs: Seine schwulenpolitischen Aktivitten

Vor 200 Jahren am 28. August 1825 wurde Karl Heinrich Ulrichs geboren. In der zweiten Folge stelle ich seine unterschiedlichen Aktivitten vor, die auch online gut dokumentiert sind

Ulrichs‘ schwulenpolitische Aktivitten sind imposant: Er verffentlichte eine homosexuelle Schriftenreihe, forderte ffentlich die Straffreiheit von Homosexualitt und engagierte sich mit Eingaben fr eine Begnadigung verurteilter Homosexueller. Auch mit seinen weitergehenden Plnen nahm er vieles voraus, was eine Homosexuellenbewegung ausmacht: mit dem Konzept einer homosexuellen Interessenvertretung und der Einrichtung einer Untersttzungskasse fr in Not geratene Gleichgesinnte. Seine Plne fr eine Homosexuellenzeitschrift waren schon sehr konkret.

Die Vorgeschichte: Ulrichs‘ Briefe an die Verwandtschaft (1862)

Unter der berschrift «Vier Briefe von Karl Heinrich Ulrichs (Numa Numantius) an seine Verwandten» wurden im «Jahrbuch fr sexuelle Zwischenstufen» (1899, S. 36-70) vier Briefe von 1862 abgedruckt und kommentiert, die Ulrichs‘ Verffentlichungen ab 1864 verstndlicher machen. Ulrichs war auch schon 1862 der festen berzeugung, dass Homosexualitt angeboren sei (S. 49, 54) und die Verfolgung daher so ungerecht wie die frheren Hexenverfolgungen (S. 53). Von den Verwandten gab es starken Gegenwind, sie sprachen von «teuflischem Wahnsinn», «schauerlichem Bldsinn» und einer «grulichen Snde» (S. 49, 55). Selbstbewusst war Ulrichs‘ Forderung nach einer Art Beweislastumkehr, indem er schrieb, nicht er habe seine Homosexualitt zu verteidigen, sondern die anderen sollten die Legitimitt der Verfolgung beweisen (S. 58). Sich vor anderen zu rechtfertigen sei ihm nun zur «Lebensaufgabe» geworden (S. 63).

Fr den Soziologen Klaus Mller, der sich mit Selbst- und Fremdbeschreibungen homosexueller Mnner im 19. Jahrhundert beschftigt hat («Aber in meinem Herzen sprach eine Stimme so laut», 1991, S. 191-202), leiten diese Briefe den Wechsel von einer privaten zur ffentlichen Selbstreflexion ein. Dieser bergang sei flieend, weil Ulrichs auch in seinen spteren Schriften Situationen aus seiner Jugend schildere. Sein eigenes Begehren sei fr ihn zur Grundlage seiner Systematisierung von Homosexualitt geworden: «Die bersetzung subjektiver Erfahrungen in eine systematische Theorie (der Homosexualitt) brachte Ulrichs des fteren in ein Spannungsverhltnis zur eigenen Theorie.» Die vier Briefe sind heute als Teil einer Online-Neuverffentlichung seiner Schriften auch bei Gutenberg verfgbar.

Seine Bemhungen um eine Strafrechtsreform

1870 und zuvor wurde ffentlich ber die Einfhrung eines neuen «Strafgesetzbuches fr den Norddeutschen Bund» diskutiert. Die strafrechtliche Verfolgung homosexueller Mnner wurde, nach dem Vorbild des preuischen Strafrechts, auch in diesem Strafgesetzbuch festgeschrieben. Ein Jahr spter wurde mit der Einfhrung des Reichsstrafgesetzbuches der 175 aus dem Strafgesetzbuch des Norddeutschen Bundes bernommen. Viele von Ulrichs‘ Bemhungen um eine Strafrechtsreform spiegeln sich auch online wider (s. a. Hubert Kennedy: «Karl Heinrich Ulrichs. Leben und Werk, 2. Auflage 2001, S. 232-242).

Ulrichs auf dem Deutschen Juristentag in Mnchen

Ulrichs war stolz darauf, auf dem Deutschen Juristentag 1867 die Straffreiheit fr Homosexualitt in einer ffentlichen Versammlung gefordert zu haben, und schrieb dazu: «Bis an meinen Tod werde ich es mir zum Ruhme anrechnen, da ich am 29. August 1867 zu Mnchen in mir den Muth fand, Aug‘ in Auge entgegenzutreten einer tausendjhrigen, vieltausendkpfigen, wuthblickenden Hydra, welche mich und meine Naturgenossen (also homosexuelle Mnner) wahrlich nur zu lange schon mit Gift und Geifer bespritzt hat, viele zum Selbstmord trieb, ihr Lebensglck allen vergiftete» (VI: 1-16).

Dieser Rede wird heute eine historische Bedeutung zuerkannt und fr Hubert Kennedy ist sie «eines der denkwrdigsten Ereignisse in der Geschichte der Homosexuellenemanzipation» (Vorwort zur Neuausgabe von Ulrichs‘ VI. und VII. Schrift, 1994, S. 7). Fr seine Auftritt am 29. August 1867 gibt es neben den Angaben von Ulrichs selbst noch zwei weitere Quellen. Die eine ist der Brief einer unbekannten Person an Karl Maria Kertbeny, die Ulrichs Darstellung sttzt (Kennedy, S. 176, 185-186).

Die andere Quelle sind «Die Verhandlungen des Deutsche Juristentages» in Mnchen von 1867, die in drei Bnden ausfhrlich dokumentiert sind (hier 3. Bd.). Im 3. Band wird Karl Heinrich Ulrichs fnfmal als Teilnehmer des Juristentages erwhnt. Die ersten vier Nennungen stehen nicht im Kontext von Homosexualitt: Es geht um zwei Stellungnahmen von ihm (S. 143-146, 238-239), die Ablehnung eines Antrages (S. 245-246) und die Ablehnung einer Rede (S. 247). Die ersten beiden Stellungnahmen wurden vom Historiker Wolfram Setz in «Karl Heinrich Ulrichs zu Ehren» (2000, S. 35-41) zitiert.

Die fnfte Erwhnung Ulrichs‘ (S. 378-379) steht in Verbindung mit Homosexualitt, wobei sich das Protokoll trotz seiner sehr verkrzten Darstellung mit den uerungen von Ulrichs in Verbindung bringen lsst. Ulrichs hatte im Vorlauf des Juristentages einen Antrag (Straffreiheit fr Homosexualitt) auf die Tagesordnung der Versammlung bringen wollen, der aber abgelehnt wurde. Daraufhin wollte Ulrichs eine Beschwerde gegen den Ausschluss dieses Antrags vorzutragen. Im Protokoll liest sich dies so: «‚Ich frage daher die Versammlung, ob sie dem Herrn Ulrichs das Wort geben will?‘ (Die Versammlung giebt ihre Zustimmung zu erkennen). Herr Ulichs fngt die Reklamation zu verlesen an, wird aber bald durch Rufe nach Schlu wiederholt unterbrochen». Das, was Ulrichs in dieser kurzen Zeit gesagt hat, wurde nicht protokolliert, weil es offenbar zu anstig war. Danach begrndete der Versammlungsleiter, warum Ulrichs eigentlicher Antrag nicht zur Tagesordnung zugelassen wurde, weil er nmlich dem «natrlichen Schamgefhl» widerspreche und eine «sexuelle» Thematik beinhaltete. Fr diese Begrndung der Ablehnung gab es «Beifall von allen Seiten». Ulrichs‘ kurzes Statement war also formal gar keine Rede ber Homosexualitt, sondern ein Protest gegen den Ausschluss seines Antrags, der dann schnell niedergebrllt wurde.

Auch Ulrichs schreibt davon, dass seine eigentliche Rede «von der Tagesordnung ausgeschlossen» wurde (VI: 3, 6). Sein kurzes Statement gibt Ulrichs im Wortlaut wider (VI: 2-4) auch die Texte, die er anschlieend schriftlich einreichte (VI: 4-7). Ulrichs‘ uerungen ber den Versammlungsvorsitzenden (VI: 8) decken sich dann wieder mit dem verffentlichten Protokoll. Fr sein mutiges kurzes Statement vor 500 Juristen auch wenn dieses wohl nicht lnger als drei Minuten war kann Ulrichs tatschlich sehr stolz sein.

Ulrichs‘ Petitionen zum Strafrecht in Deutschland

Ulrichs‘ Bemhungen um eine Strafrechtsreform sind auch aus den «Stenographischen Berichten ber die Verhandlungen des Reichstages des Norddeutschen Bundes» (1870, 3. Band und 4. Band) ersichtlich. Im dritten Band ist zunchst der geplante Entwurf zum 173 (spter 175) ber «Widernatrliche Unzucht» mit einer Begrndung abgedruckt (S. 13, 67). Ulrichs reichte eine Petition ein, diesen Paragrafen «zu verwerfen» (S. 208). Aus dem vierten Band geht hervor, dass er darber hinaus auch die Einholung eines entsprechenden Gutachtens forderte (S. 303). Spter erneuerte er seine Petition mit der Forderung nach Streichung bzw. nderung (S. 731). Mit seinem Anliegen hatte Ulrichs keinen Erfolg. Zwei Zeitungsberichte, in denen die Petition von 1870 erwhnt wird, knnen den Bekanntheitsgrad Ulrichs‘ in dieser Zeit verdeutlichen: In der «Dsseldorfer Zeitung» (5. Mrz 1870) wurde «die Petition des bekannten Urningsvertheidigers Ulrichs» besonders hervorgehoben und das «Echo der Gegenwart» (27. Mrz 1870) schrieb ironisch vom «Urningsapostel Ulrichs». Ulrichs suchte Ende 1870 offenbar ebenfalls erfolglos einen Verleger fr eine Publikation zur Strafrechtsreform bzw. fr einen «Protest gegen die Einfhrung des norddt. Strafgesetzes in Bayern, Wrttemberg und Elsa-Lothringen» («Brsenblatt fr den deutschen Buchhandel», 3. Dezember 1870).

Neun Jahre spter versuchte es Ulrichs noch einmal mit einer Petition zur nderung des Reichsstrafgesetzbuchs: In den «Stenographischen Berichten ber die Verhandlungen des Deutschen Reichstags» (1879, 6. Band, S. 28) wird diese Petition zur «Revision und Abnderung des 175 des Strafgesetzbuches» genannt. Auch sie war erfolglos.

Ulrichs‘ Petition zum Strafrecht in sterreich

In sterreich stellte der 129 des dortigen Strafgesetzbuches homosexuelle Handlungen zwischen Mnnern und zwischen Frauen unter Strafe. Hannes Sulzenbacher wies in seinem Aufsatz «‚Man bekommt aber den Eindruck, als ob Ulrichs nicht recht normal wre‘. Acht Petitionen gegen den sterreichischen Unzuchts-Paragraphen» (in: «Capri», September 1994, S. 21; als Online-PDF zugnglich, darin S. 753-761) auf eine Petition von Ulrichs vom 18. Juni 1894 hin. Das war ein Jahr vor seinem Tod und zu einem Zeitpunkt, als er sich von Fragen der Homosexualitt weitgehend zurckgezogen hatte. Als Ulrichs‘ Petition im sterreichischen Justizministerium eingegangen war, wurde auf dem Aktendeckel sein Ansinnen zusammengefasst. Der Vermerk endet mit dem Halbsatz: «man bekommt aber den Eindruck, als ob Ulrichs nicht recht normal wre». Sulzenbachers Aufsatz enthlt auch ein Faksimile und eine Transkription von Ulrichs‘ erfolgloser Petition, in der u. a. zu lesen ist: «Zu geneigter Benutzung bei der Berathung ber 129 sei es mir gestattet hieneben zu bersenden meine Denkschrift an die Gesetzgeber ‚Critische Pfeile‘.» Sulzenbacher weist auch darauf hin, dass der 129 I b von 1852 bis 1971 in unvernderter Form galt.

Seine Schriftenreihe zur mann-mnnlichen Liebe

Von 1864 bis 1880 verffentlichte Ulrichs zwlf Schriften «Forschungen ber das Rthsel der mannmnnlichen Liebe». Er ging von einer angeborenen homosexuellen Veranlagung aus und forderte daher die Straflosigkeit homosexueller Handlungen. Durch diese Forschungen und Publikationen wurde er zu einem wichtigen Wegbereiter der spteren Homosexuellenbewegung. Fr mich ist diese Schriftenreihe sein grtes Verdienst und sie bildet auch die wichtigste Grundlage dieser Artikelserie. Neben der Forderung nach Straffreiheit ging es darin auch um recht modern wirkende Forderungen wie die nach einer Ehe zwischen Mnnern, die er als «urnische Ehe» bezeichnete.

Seine Schriften sind heute fast alle online verfgbar: I. «Vindex» (1864), II. «Inclusa» (1864), III. «Vindicta» (1865), IV. «Formatrix» (1865), V. «Ara spei» (1865), VI. «Gladius furens» (1868), VII. «Memnon» (1868, Teil I und Teil II), VIII. «Incubus» (1869), IX. «Argonauticus» (1869), X. «Prometheus» (1870), XI. «Araxes» (1870) und XII. «Critische Pfeile» (1880). Mit Ausnahme des III. und IV. Bandes habe ich meine Hinweise auf Ulrichs‘ Schriften mit den Online-Scans verlinkt. Diese beiden Schriften sind online nicht als Scans der Originale zu finden, sondern nur beim «Projekt Gutenberg» mit neuem Drucksatz und ohne Seitenzahlen. Wer die zeitgenssische Schrift schlecht lesen kann, findet beim Projekt Gutenberg alle zwlf Schriften Ulrichs‘. Auch die wichtigen Vorworte von Hubert Kennedy, die 1994 zum Reprint seiner Schriften erschienen sind, sind bei Gutenberg online verfgbar (zum 1. Band mit der I.-V. Schrift; zum 2. Band mit der VI.-VII. Schrift, zum 3. Band mit der VIII.-IX. Schrift und zum 4. Band mit der X.-XII. Schrift).

Die Werbung fr seine Schriftenreihe

In den verschiedensten zeitgenssischen Zeitungen sind Werbeanzeigen fr Ulrichs‘ Schriftenreihe zu finden, wie u. a. im «Beiblatt zum Kladderadatsch» (20. Juni 1869; 3. Oktober 1869). Besonders aussagekrftig finde ich mehr als 20 Funde im «Brsenblatt fr den deutschen Buchhandel». Ab seiner ersten Schrift «Vindex» sind im «Brsenblatt» nicht nur Werbeanzeigen (8. April 1864), sondern auch andere Texte wie Suchanzeigen von Buchhndlern zu finden. Eine ausfhrliche Werbeanzeige wie die fr Ulrichs‘ sechste und siebte Schrift (27. Juli 1868) ist fr Historiker*innen aus unterschiedlichen Grnden von Interesse. Neben den allgemeinen Informationen (Preise, Verleger) geht daraus hervor, wie sich Ulrichs selber darstellte und welche Auszeichnungen er fr frhere juristische Verffentlichungen erhalten hatte. Dies verdeutlicht, wie Ulrichs seine Schriften im medizinisch-juristischen Bereich verortet und wie er mit seinem Pseudonym «Numa Numantius» umging, unter dem er seine ersten Schriften zur Homosexualitt verffentlicht hatte («Fortsetzung» der Schriften von Numa Numantius). Die Brisanz der homosexuellen Thematik ist an der dezenten inhaltlichen Umschreibung («Urningsliebe»), am vorsichtigen Agieren («Wird nur auf Verlangen versandt!») und an Legitimierungsstrategien («durch und durch wissenschaftliche, vom reinsten Humanismus beseelte Darstellung») erkennbar. In anderen Werbeanzeigen werden auch Hinweise auf Rezensionen in anderen Publikationen angegeben (11. Dezember 1868, 12. Februar 1869).

Die Beschlagnahmungen und Freigaben seiner ersten beiden Schriften

Die beiden im April und Mai 1864 unter dem Pseudonym Numa Numantius erschienenen Schriften «Vindex» und «Inclusa» wurden von der schsischen Polizei am 20. Mai 1864 beschlagnahmt, aber schon am 26. Mai 1864 wieder freigegeben (Kennedy, S. 110-111). Die Beschlagnahmungen und die Freigaben erregten nach Ulrichs‘ Angaben (III: VII-XII, hier IX-X) «Aufsehen in der Presse». Drei Leipziger Zeitungen berichteten nicht nur ber die Beschlagnahmungen, sondern waren auch bereit, Ulrichs‘ Bekanntgabe der spteren Freigaben zu verffentlichen. Diese drei Zeitungen sind nicht online einsehbar, aber durch Fernleihen habe ich Kopien der beiden Beitrge aus der «Deutschen Allgemeinen Zeitung» (18. Juni 1864) und dem «Leipziger Tageblatt» (22. Juli 1864) erhalten. Ulrichs‘ Beitrge in diesen Zeitungen sind eine Mischung aus Leserbrief und Richtigstellung. Sie zeigen Ulrichs‘ Mut, sich gegen falsche Berichterstattung zu wehren.

In den spteren Werbeanzeigen fr «Vindex» und «Inclusa» wurde auf die Beschlagnahmungen und Freigaben hingewiesen, was die Schriften fr viele Interessierte bestimmt spannender gemacht hat. Die Werbeanzeigen im «Brsenblatt» (18. und 22. Juli 1864) enthalten nicht nur Hinweise auf Beschlagnahmung und Freigabe, sondern auch lngere emanzipatorische Texte. Auch in der Werbeanzeige in der «Klnischen Zeitung» (19. August 1864) wird auf die Freigabe eingegangen. Diese Anzeige enthlt eine berraschende Aussage: Die «irrige Auffassung» ber die gleichgeschlechtliche Liebe habe «zu der albernen griechisch-platonischen Schwrmerei» gefhrt. Der Satz bleibt unverstndlich, weil aus Ulrichs‘ Schriften hervorgeht, dass die Rckbesinnung auf die antike Pderastie auch fr ihn identittsprgend war.

Die Freigabe der beiden Schriften durch ein Leipziger Gericht hatte im preuischen Berlin keine Geltung. Die von der Berliner Polizei im September 1864 beschlagnahmten Schriften blieben damit fr ganz Preuen verboten. Ulrichs schrieb dazu: «Gut, da Deutschland noch nicht Preuisch ist, da man von Berlin aus in Leipzig den Heften nicht beikommen kann!» (IV: VIII).

Die weitere Entwicklung seiner Schriftenreihe

Nach gleichlautenden Hinweisen in der «Klnischen Zeitung» (21. Juni 1968) und dem «Echo der Gegenwart» (23. Juni 1868) wurde gegen Ulrichs aufgrund seiner sechsten Schrift «Gladius furens» «wegen grober Unsittlichkeit» ein Verfahren eingeleitet. Die Verbreitung der Schrift wurde verboten. ber das endgltige Ergebnis des Verfahrens liegen keine Angaben vor.

Nach seinen zwlf Schriften zur mannmnnlichen Liebe plante Ulrichs unter dem Titel «Der Urning und sein Recht» eine 13. Schrift. Fr sie soll es schon einen Druckbogen mit 16 Seiten gegeben haben, der aber nicht in den Druck ging. Diese Seiten sind heute unbekannt. Was wir heute davon kennen, sind nur einige markante Stellen, auf die einige Jahrzehnte spter die Homosexuellenzeitschrift «Die Freundschaft» (1920, Heft 43, hier Wiedergabe im «Projekt Gutenberg») verwies. Nach Kennedy «darf man daran zweifeln, ob er (Ulrichs) viel mehr als jene 16 Seiten geschrieben hat» (Vorwort zum Nachdruck von 1994).

Ulrichs blieb Einzelkmpfer. Erst nach seinem Tod grndete sich erstmals eine Homosexuellenbewegung, die seine Taten in Ehren hielt und seine Schriften 1898 im Leipziger Max Spohr-Verlag in zweiter Auflage erschienen lie. Obwohl in dieser zweiten Auflage einige Textpassagen, wie zum Beispiel solche ber Analverkehr, der Selbstzensur durch den Herausgeber zum Opfer fielen, regte sich auch hier die Zensur. Das «Brsenblatt» berichtete vom Verbot der Schriften in Russland (27. Januar 1900) und wieder einige Jahrzehnte spter vom Verbot in Deutschland zu Beginn der NS-Zeit (28. Dezember 1933). ber viele Jahre waren Ulrichs‘ Schriften nur mit Mhe verfgbar, bis endlich 1994 im Mnnerschwarm Verlag ein verdienstvoller Reprint erschien. Die gesamte Schriftenreihe ist dadurch nun leicht verfgbar und ber ein ausfhrliches Register gut erschlossen. Hubert Kennedys Vorwort zum Reprint von 1994 das mittlerweile auch online verfgbar ist ordnet Ulrichs‘ Leben und Werk mustergltig ein.

Weitere Verffentlichungen Ulrichs‘

Ulrichs hat viele weitere Schriften verffentlicht, die von Politik bis Post seine breiten Interessen verdeutlichen. Im italienischen Exil gab er eine kleine Zeitschrift namens «Alaudae» mit dem idealistischen Ziel der Wiederbelebung der lateinischen Sprache heraus. Nicht alle seine Verffentlichungen weisen einen Bezug zur Homosexualitt auf.

Die Novelle «Manor» (1885)

Von Karl Heinrich Ulrichs stammen auch literarische Texte wie die Novellensammlung «Matrosengeschichten» (1885). Die in der schwulen Geschichtsforschung bekannteste Novelle daraus ist «Manor» (S. 73-86). Darin wird Har, ein 15-jhriger Knabe, von dem vier Jahre lteren Manor gerettet, als sein Boot auf offener See kentert. Danach verbringen sie viel Zeit miteinander und es kommt zu Zrtlichkeiten. Ihr Verhltnis schildert Ulrichs als eine Mischung zwischen Knabenfreundschaft und Knabenliebe.

Durch mehrere Wiederverffentlichungen im Rahmen der spteren Homosexuellenbewegung wurde «Manor» die bekannteste Novelle des Bandes. Der Homosexuellen-Aktivist Adolf Brand sorgte dreimal fr einen Abdruck: zuerst in seiner Homosexuellenzeitschrift «Der Eigene» (1903, S. 272-280), dann selbstndig in der Reihe der von ihm herausgegebenen «Wegwalt-Drucke» (Nr. 3, 1914) und spter im Sammelband «Armer Junge! Und acht andere Freundschafts-Novellen angesehener Autoren» (1927, S. 37-47).

Seit den Achtzigerjahren wurde «Manor» mehrfach wiederum nachgedruckt, so in der von Joachim S. Hohmann herausgegebenen Anthologie «Entstellte Engel» (1983, S. 271-278) und im Rahmen eines Reprints der «Wegwalt-Drucke» durch den Mnnerschwarm Verlag (2013). Unter dem Titel «Matrosengeschichten und Gedichte. Ein Lesebuch» (1998) waren bereits vorher alle Geschichten Ulrichs‘ von Wolfram Setz ebenfalls bei Mnnerschwarm neu herausgegeben worden. Eine gute inhaltliche Zusammenfassung der Novelle bietet Klaus Mller in seinem Buch «Aber in meinem Herzen sprach eine Stimme so laut» (1991, S. 283-285).

Ulrichs‘ Projekt einer Schwulenzeitschrift: «Uranus» (1870)

Ulrichs hatte schon 1866 die Idee zu einer Homosexuellenzeitschrift, die zunchst monatlich erscheinen sollte. In seiner X. Schrift bietet Ulrichs einen guten berblick ber die zunchst geplanten Inhalte des ersten Heftes (X: 78-79). Dieses Projekt war so weit fortgeschritten, dass Ulrichs schon Werbeanzeigen in verschiedenen Zeitungen schaltete, in denen er darauf verwies, dass «Uranus» in «Tendenz und Inhalt eine Fortsetzung» seiner bekannten Schriften sei. Werbeanzeigen fr «Uranus» konnte ich bisher in vier Zeitungen nachweisen: Dazu gehrt eine Anzeige im «Beiblatt zum Kladderadatsch» (26. Dezember 1869), also dem Beiblatt der bekannten politisch-satirischen Zeitschrift, und drei Anzeigen in der bedeutsamen «Klnischen Zeitung» (18., 20. und 22. Dezember 1869). Neben diesen beiden berregionalen Zeitungen schaltete Ulrichs auch Anzeigen in den Regionalzeitungen «Lenneper Kreisblatt» (8., 15. und 19. Januar 1870) und «Frnkischer Anzeiger und Rothenburger Tagblatt» (22. und 25. Januar und 8. Februar 1870).

Aus Mangel an Abonnenten wurde das Projekt jedoch nicht realisiert und das erste geplante Heft von «Uranus» erschien deshalb kurzerhand als X. Schrift seiner Schriftenreihe unter dem Titel «Prometheus» (zur Geschichte des «Uranus» s. a. Kennedy, S. 269-284).

Zur komplexen Bedeutung des Namens «Uranus» verweise ich auf meine beiden queer.de-Artikel «Wie queer ist der Uranus?» (1. Mrz 2021) und «Der Gott Uranus und der Uranismus» (1. Mrz 2021). Darin geht es auch um die am 1. Mrz 1921 erstmals erschienene Homosexuellenzeitschrift «Uranos», die sich auf Ulrichs‘ Zeitschriftenprojekt bezog. 50 Jahre nach der ersten Idee einer Homosexuellenzeitschrift war der (leicht abgewandelte) Titel eine Hommage an Ulrichs.

Ulrichs‘ Engagement fr einzelne Homosexuelle

Ulrichs setzte sich regelmig fr einzelne Homosexuelle ein, die mit ihrer Homosexualitt nicht zurechtkamen oder denen eine strafrechtliche Verfolgung drohte. Dazu gehrten der Politiker Johann Baptist von Schweitzer und der Priester Hofer, die ich beide noch in der dritten Folge behandeln werde. Kennedy (2001, S. 327-329) weist zudem auf Jakob Rudolf Forster hin. Er war 1880 wegen homosexueller Handlungen zu eineinhalb Jahren Zuchthaus verurteilt worden und hatte aus dem Schweizer St. Gallen Ulrichs um Hilfe gebeten, der daraufhin (erfolglos) ein achtseitiges Begnadigungsgesuch an die dortige Staatsanwaltschaft richtete. Nachfolgend mchte ich zwei weitere Beispiele aus den Jahren 1869 und 1870 anfhren.

Ein Begnadigungsgesuch fr Graf Karl Czarnecky (1869)

Ulrichs bezeichnete den 70-jhrigen Rittergutsbesitzer Graf Karl Czarnecky aus Posen als Mann, der «kraftvolle junge Bursche(n)» liebte. Bereits 1861 war er angeklagt und freigesprochen worden. 1867 wurde er noch einmal angeklagt und nun zu vier Jahren Gefngnis verurteilt (IX: 135-137). Ulrichs schrieb besonders emotional ber den Grafen, der nun «hinter Eisengittern schmachten» msse (XI: 39). Er richtete am 28. November 1869 ein Begnadigungsgesuch an den preuischen Justizminister und bekam schon sechs Tage spter eine Ablehnung. Ulrichs erwhnte, dass er auch eine Petition an das preuische Abgeordnetenhaus gerichtet hatte (X: 49-50), was durch die «Anlagen zu den Stenographischen Berichten ber die Verhandlungen des Hauses der Abgeordneten» (1869/1870, S. 47) besttigt wird.

«Worte des Trostes» fr einen jungen Homosexuellen (1870)

Im «Nrnberger Anzeiger» (20. Mai 1870) wurde ein offener Brief Ulrichs‘ vom 5. Mai 1870 an einen evangelischen Geistlichen abgedruckt. Ein anonymer Briefschreiber hatte Ulrichs gebeten, einem 30-jhrigen Mann aus Barby (bei Magdeburg) zu schreiben und ihm «Worte des Trostes» auszusprechen. Ulrichs war der Bitte nachgekommen und hatte seinem Brief seine Broschre «Prometheus» beigelegt. Es ging also offenbar um einen jungen Mann, der mit seiner Homosexualitt nicht zurechtkam. Den Brief ffnete jedoch dessen Vater, der Geistliche Dr. Seegemund. Der schickte den Brief und die Broschre an Ulrichs zurck und legte zwei Seiten voll mit Bibelstellen bei. Seinen Sohn erwhnte er dabei nicht. Durch Seegemunds Brief fhlte sich Ulrichs nicht nur selbst beleidigt, er warf Seegemund auch dessen Klte gegen seinen Sohn vor. Ob es den Sohn tatschlich gab oder ob sich jemand einen derben Scherz erlaubt hatte, bleibt letztlich unklar.