Unternehmen mssen kostenlose nderungen von Geschlechtseintrag und Vornamen ermglichen
Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes ber die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) am 1. November 2024 haben trans-, intergeschlechtliche und nichtbinre Personen die Mglichkeit, ihren Geschlechtseintrag und ihre Vornamen einfacher zu ndern. Diese gesetzliche Neuerung bringt auch datenschutzrechtliche Verpflichtungen fr Unternehmen mit sich, die umgesetzt werden mssen.
Darauf wies am Mittwoch Meike Kam, die Berliner Beauftragte fr Datenschutz und Informationsfreiheit, hin. Diese habe in den letzten Monaten Beschwerden von betroffenen Personen erhalten, die bei der nderung ihrer Vornamen auf erhebliche Hrden gestoen seien. So habe ein Webhosting-Unternehmen von Antragstellenden verlangt, ein Formular zur Vertragsbernahme auszufllen und zunchst eine Servicegebhr zu entrichten, bevor eine Namensnderung vorgenommen werden konnte. Die Gebhr sollte im Nachhinein erstattet werden.
Diese Vorgehensweise verstoe gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die eine unentgeltliche Berichtigung personenbezogener Daten vorschreibt (Art. 16 DSGVO), so die Beauftragte. Zudem mssen verantwortliche Unternehmen es den betroffenen Personen gem Art. 12 Abs. 2 so leicht wie mglich machen, ihre Rechte auszuben. Das verantwortliche Unternehmen habe es versumt, entsprechende Vorkehrungen fr eine einfache Berichtigung von Vornamen zu schaffen und auf einen bereits bestehenden Prozess fr die bernahme von Vertrgen durch Dritte zurckgegriffen, der das Ausfllen eines Formulars und die Entrichtung einer Servicegebhr voraussetzte.
«Wer seinen Namen oder Geschlechtseintrag ndern mchte, hat auch das Recht auf einfache und kostenlose Berichtigung seiner personenbezogenen Daten bei Unternehmen», kommentierte Kamp. «Ich erwarte von den Unternehmen, dass sie die notwendigen technischen und organisatorischen Voraussetzungen schaffen, um den betroffenen Personen die Ausbung ihrer Rechte zu ermglichen.»
Die Datenschutzbeauftragte habe in diesem Fall erfolgreich interveniert, sodass die betroffenen Personen ihre Vornamen nun kostenfrei und ohne das Ausfllen eines zustzlichen Formulars ndern konnten. Das Unternehmen habe seine Prozesse entsprechend angepasst, um sicherzustellen, dass solche Hrden in Zukunft nicht mehr bestehen.
Die entsprechende Regelung der Datenschutz-Grundverordnung ist seit 2018 in Kraft. Auch vor dem Selbstbestimmungsgesetz war es Personen durch frhere Regelungen mglich, Geschlechtseintrag und Vornamen zu ndern. Entsprechend gab es seit der Einfhrung eines dritten Geschlechtseintrags mehrere Urteile auf deutscher und europischer Ebene, wonach Unternehmen auf Grundlage des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes oder der DSGVO eine solche Option bercksichtigen mssen. (pm/cw)
