«Zauberbuben» erzhlen vom Sex mit dem Teufel
Im Verlauf der Salzburger Zauberbuben-Prozesse wurden zwischen 1675 und 1690 rund 200 Personen wegen angeblicher Zauberei und Hexerei beschuldigt und mehr als 130 von ihnen hingerichtet. Ausgangspunkt der Ermittlungen war ein umherziehender Abdecker («Schinder»), der «Zauberer-Jackl» genannt wurde und selbst nie gefasst wurde. Einige der verhafteten Zauberbuben gestanden unter Folter (bzw. der Androhung von Folter) sogenannte «Teufelsbuhlschaft», also eine sexuelle Beziehung mit dem Teufel.
Die Teufelsbuhlschaft gehrte zu den blichen Standardvorwrfen in Hexenprozessen. Es ist eine Besonderheit der Zauberbuben-Prozesse, dass hier besonders viele mnnliche Angeklagte wegen Sex mit dem als mnnlich vorgestellten Teufel verurteilt wurden. Auf diese Gestndnisse werde ich nher eingehen, nicht weil damit reale oder eingebildete Erlebnisse mit dem Teufel geschildert werden, sondern weil sie, auch aufgrund von Suggestivfragen, der damaligen Erwartungshaltung und den Vorstellungen der Richter von Teufelsbuhlschaft entsprachen.
Soweit nicht anders angegeben, beziehe ich mich auf die online verfgbare Dissertation von Heinz Nagl «Der Zauberer-Jackl-Proze. Hexenprozesse im Erzstift Salzburg 1675-1690» (in: «Mitteilungen der Gesellschaft fr Salzburger Landeskunde», Jg. 1972/73 und 1974, Teil I und Teil II). Zur Grundlagenliteratur zu den Prozessen gehrt auerdem Gerald Mlleders Buch «Zwischen Justiz und Teufel. Die Salzburger Zauberer-Jackl-Prozesse (1675-1679) und ihre Opfer» (2009). Einzelne Hinweise habe ich auch Brigitte Spreitzers Buch «Die stumme Snde. Homosexualitt im Mittelalter» (1988, S. 67-68, 201-204) entnommen.
Der Zauberer-Jackl und seine Mutter die Vorgeschichte
Am Anfang der Prozessserie standen das Verfahren gegen Barbara Koller, auch «Schinderbrbel» genannt, und ihr ungefhr 20-jhriger Sohn Jakob Koller, der «Schinderjackl» bzw. im Prozess «Zauberer-Jackl» genannt wurde. Die Kennzeichnung «Schinder» bezieht sich auf die zeitgenssische Berufsbezeichnung «Schinder» fr «Abdecker». Mutter und Sohn waren also fr die Beseitigung von Tierkadavern und die Tierkrperverwertung zustndig und damit Angehrige einer sozial gechteten Gruppe. Anfang 1675 wurde Barbara Koller nach einem Opferstockdiebstahl unter dem Verdacht der Hexerei verhaftet. Sie gestand unter Folter, eine Hexe zu sein, und wurde im August 1675 hingerichtet.
Um dem Schicksal seiner Mutter zu entgehen, tauchte Jakob Koller unter. Nun wurden viele Bettler*innen und andere vagierende Personen aus lndlichen Gebieten des Erzstifts Salzburg, darunter zahlreiche Kinder und Jugendliche, die seinem Umfeld zugerechnet wurden, der Hexerei beschuldigt und verhaftet. Die Prozesse fanden in der Stadt Salzburg statt, wo der Landesherr, der Erzbischof, residierte und sich die zentralen Gerichte befanden. Durch die Gestndnisse der Angeklagten wurde Jackl zu einer legendren Gestalt: Er konnte sich angeblich unsichtbar machen und sich in ein Tier oder einen Stein verwandeln. Mit einer roten Salbe sollte er Muse und mit einer grnen Salbe Ratten erschaffen knnen. Einen sechsjhrigen Jungen soll er gettet und sein Fleisch gegessen haben.
Die Art, wie ber ihn gesprochen wurde, gibt einen Einblick in den Zauber- und Hexenglauben des 17. Jahrhunderts. In der meist vergeblichen Hoffnung, ihren Kopf zu retten und der Folter zu entgehen, beschuldigten die Verhafteten weitere Bekannte und es wurden letztlich rund 200 Personen angeklagt. Wegen der berfllung der Salzburger Gefngnisse wurden einige von ihnen in einem Turm der Stadtbefestigung untergebracht, der danach «Hexenturm» genannt wurde (im Zweiten Weltkrieg zerstrt). Mehr als zwei Drittel der Hingerichteten waren mnnlich; mehr als die Hlfte waren Kinder und Jugendliche zwischen 10 und 21 Jahren (Nagl, Teil I, S. 394-419).
Die Folter
Die Folter galt zu dieser Zeit als ein rechtmiges Verfahren zur Wahrheitsfindung im Strafverfahren und als ein den Teufel vertreibendes Mittel. Einige Beschuldigte bekamen vor der Folterung eine «geweihte Foltersuppe», damit der Teufel nicht stre. Heinz Nagl betont: «Man muss sich also immer wieder vergegenwrtigen, da der Richter bei der Tortur mit dem Teufel zu kmpfen glaubte, viel strker () als mit dem Angeklagten.» Von der Folter ausgenommen waren alle unter 14-Jhrigen, wobei das Androhen einer Folter und Schlagen auch bei ihnen erlaubt war. Auch in anderer Hinsicht wurde auf das Alter «Rcksicht» genommen: Vier 12- und 13-jhrige Jungen wurden am 22. September 1678 nicht verbrannt, sondern mit dem Beil hingerichtet (Nagl, Teil I, S. 189-218, 456-457).
Die Fragen unter Folter waren suggestiv. Nach Mlleder (s. o.) wurde in Salzburg bei den Verhren «auf einen genau vorbestimmten Gestndnisinhalt hingedrngt» (S. 157). «Um den Deliktvorstellungen zu entsprechen, mute () die Schilderung des Hergangs» meistens auch Details ber den «Tanz samt der darauf erfolgten Unzucht mit dem Teufel» enthalten (S. 149). «Von miteinander verwandten Personen musste Inzest gestanden werden» (S. 266).
Die Begrung durch den Teufel und die Orgien
Nagl behandelt ausfhrlich, wie sich die Richter verschiedene Teufelsrituale vorstellten: die Begrung durch den Teufel, das Hexenmahl, den Hexentanz und den darauffolgenden Sex. Bezglich der Begrung durch den Teufel schwelgten die Inquisitoren wie auch bei ihren Vorstellungen zur Hostienschndung (Nagl, Teil II, S. 104-111) in analen und skatologischen Phantasien. Der 13-jhrige Hans Ni(e)dermayr gestand, er habe dem Teufel «die Hnde und den Hintern gekt und diesen sogar gesubert. Rosina Kalspergerin mute den Hintern des Teufels mit der Zunge ausschlecken. Christina Fleis (habe) den Teufel gekt, () den Hintern geleckt» und mit einer Hostie des Teufels «Hintern () ausgesubert». Andere gaben an, dass sie beim «Hinternauslecken» Kot im Mund gehabt htten, «der frchterlich gestunken habe». Einige der Beschuldigten sagten aus, dass sie den Kot htten essen mssen, andere, dass das Hexenmahl aus Aas und Kot bestanden und kstlich geschmeckt habe (Nagl, Teil II, S. 111-116). Nach Mlleder (s. o., S. 264) fand Nidermayrs Gestndnis vom «Kuss auf das Hinterteil nebst dessen ‚Suberung‘ rasch Aufnahme in die Gestndnisse anderer und wurde bald zu einem festen Bestandteil aller Gestndnisse».
Nach dem Essen ging es laut den Gestndnissen zum Hexentanz, der bis zum frhen Morgen andauerte. Dann sei das Licht gelscht worden und der Tanz in Orgien bergegangen. «Zu unterst lag ein Teufel (), in der Mitte ein Mensch und obenauf wieder ein Teufel oder der Zauberer-Jackl. () Der Mensch beging also gleichzeitig zwei Verbrechen: einerseits Teufelsbuhlschaft, andererseits ‚Sodomie'» (= gleichgeschlechtlicher Sex). Nagl betont an dieser Stelle: «Ganz dem herrschenden Volksglauben entsprechend» wurde der Teufel «mit Hrnern am Kopf, langen Ngeln an den Fingern und zottigen, behaarten Beinen» geschildert.
Die Zentralfigur beim Hexentanz war der Teufel. Der Zauberer-Jackl habe aber, so heit es in den Protokollen, eine besondere Stellung innegehabt, er habe die Beschuldigten zum Hexentanz gefhrt und dort mit ihnen die «Unzucht oder Sodomie» verbt. Er wird als «der Initiator aller Verbrechen, die am Hexensabbat blich waren», geschildert (Nagl, Teil II, S. 115-116). Dies kann als eine Aussagestrategie gesehen werden: Mit der Beschuldigung eines Abwesenden konnten die Beschuldigten ihre eigene Verantwortlichkeit fr die angeblichen Taten als gering darstellen. Auch das trug mit dazu bei, den Zauberer-Jackl zu mystifizieren. Die in einigen Quellen auffallende Koppelung von Sex mit Tieren und Sex unter Mnnern fhrte nicht nur zur Kriminalisierung, sondern auch zur Diabolisierung homosexuellen Verhaltens, worauf ich nachfolgend jedoch nicht weiter eingehen werde.
Die Aussagen der «Zauberbuben»
Heinz Nagl hat eine bersichtliche Tabelle erstellt, in der er alle 198 Angeklagten der Zauberer-Jackl-Prozesse mit Namen und Herkunft auflistet (Teil I, S. 524-539). Nachfolgend gehe ich auf einige Aussagen von sieben Angeklagten im Alter von 5 bis 20 Jahren ein, die in dieser Tabelle aufgefhrt sind (23., 35., 49., 54., 62., 139. und 142. Opfer). Danach werde ich auch noch auf den ebenfalls wegen Hexerei und Sodomie hingerichteten Lorenz Siess aus einem spteren Prozess in Moosham eingehen.
Dionysus Feldner
Der nach eigenen Angaben 14-jhrige Dionysus Feldner stammte aus dem Marktflecken Schellenberg (heute: Marktschellenberg, bei Berchtesgaden). Feldner gab zu Protokoll, dass ihm der Teufel whrend der Haftzeit dreimal in einer Nacht erschienen sei und ihn dabei jeweils sodomitisch (= anal) «gebraucht» habe. Dionysus wurde am 15. September 1677 zuerst enthauptet und dann auf dem Scheiterhaufen verbrannt (Nagl, Teil I, S. 524-525; Teil II, S. 127). Nach Mlleder (s. o., S. 151) wurden Fragen nach Besuchen des Teufels in der Haft vielen der Beschuldigten gestellt, ein Treffen mit dem Teufel «musste jeder gestehen». Bei seinen Besuchen trstete der Teufel die Beschuldigten laut den Erzhlungen, forderte sie auf, nichts zu gestehen, und hatte anschlieend Sex mit ihnen.
Der sterreichische Autor Felix Mitterer behandelt die Zauberer-Jackl-Prozesse in einem Theaterstck mit dem Titel «Die Kinder des Teufels» (1989). Darin tritt Dionysus Feldner als einziger der von mir behandelten Beschuldigten als Figur auf. Im Stck wird er vernommen, ausgezogen, geschoren und auch an den «heimlichen Orten» krperlich untersucht. Dabei wird festgestellt, dass er noch nicht geschlechtsreif ist (S. 16-17), und es taucht die Frage auf, ob einige der auf seiner Haut gefundenen acht Zeichen (Muttermal, Narben, Warzen) «Teufelsmale» vom Zauberer-Jackl sind (S. 18-19). Weil er noch nicht in der Pubertt ist, wird bei ihm auf die Folter verzichtet. Das Drama endet mit einem Gesprch zwischen Dionysus und einer Ratte, bei der es sich offenbar um den verwandelten Zauberer-Jackl handelt. Auf die nchtlichen sexuellen Erlebnisse mit dem Teufel geht das Drama nicht ein.
Christoph Glenegger
Der elfjhrige Christoph Glenegger aus dem Dorf Embach bei Taxenbach im Pinzgau wurde whrend der Verhre gefragt, ob «er aktive oder passive Sodomie mit dem Teufel gebt habe». Seine Antwort ist nicht berliefert, es wurde jedoch dreimal die Rute eingesetzt. Am 3. September 1678 wurde er mit dem Beil gettet und anschlieend verbrannt (Nagl, Teil I, S. 526-527; Teil II, S. 186).
Maxl Hndl
Der Richter wollte den fnf- oder sechsjhrigen Maxl Hndl wie einen Erwachsenen verhren. Maxl berichtete ihm zunchst, dass ihm der Teufel immer die Hosen herunterziehe. Dann wurde er nach dem Hexentanz befragt. Bei seinen Schilderungen kam Maxl auch «bis zu den Orgien, bei denen er pltzlich stockte». Dann wurde gezielt nachgefragt, was er denn nach dem Tanz getan habe. Als Maxl anfing zu weinen, wurde Weihwasser in alle Richtungen gespritzt. Im Mrz und April 1678 wurden von seiner siebenkpfigen Familie seine beiden Eltern und drei seiner Geschwister hingerichtet. Nur Maxl und sein siebenjhriger Bruder Johannes berlebten aufgrund ihres Alters und wurden anderen Personen zur Obhut bergeben (Nagl, Teil I, S. 526-527; Teil II, S. 130, 155).
Matthias Thoman Hasendorfer
Der wohl 14- oder 15-jhrige Matthias Thoman Hasendorfer stammte aus der Steiermark. Nach seiner Verhaftung am 3. Dezember 1677 wurde er im Verhr mit Fragen aus einem Katalog konfrontiert, die so oder hnlich auch anderen gestellt wurden, ob z. B. die Lichter beim Hexentanz ausgeschaltet worden seien. Eine Frage bezog sich auf das «et postea copula active et passive» (= «das sptere aktive und passive Kopulieren»). Matthias‘ Antworten sind bei Nagl nicht abgedruckt. Er gab aber zu Protokoll, dass, seitdem er im Gefngnis sitze, der Teufel jede Nacht zu ihm gekommen sei, und es «habe einer den anderen unkeusch gebraucht». Er gab an, dem Teufel folgen zu mssen, weil dieser ihn ansonsten wieder «unzichtig brauchen» werde. In einer spteren Vernehmung wurde Matthias gefragt, «ob nicht auch der Vater ihn und seinen Bruder gebraucht und hingegen ein anderer den Vater». Aufgrund der Folter war Matthias spter gestndiger als im ersten Verhr und beantwortete alle Fragen zur Zufriedenheit der. Am 15. Februar 1678 wurde er erdrosselt und danach verbrannt (Nagl, Teil I, S. 528-529; Teil II, S. 87-89, 128, 146).
Simon Hof(f)mayr
Der 13-jhrige Simon Hof(f)mayr stammte aus dem Dorf Goldegg im Pongau. Er sollte im Verhr gefragt werden, ob er nach dem Teufelstanz und dem Auslschen der Lichter mit dem Teufel auch «active et passive» verkehrt habe. Falls er nicht gestehen wrde, sollte er gefoltert werden. Seine Antworten sind nicht bekannt. Bekannt ist eine andere Aussage: «Jackl und er haben sich in einen Stier verwandelt, seien auf eine Kuh gesprungen und htten diese missbraucht.» Mit zwlf anderen Kindern wurde er am 26. Mai 1678 zuerst stranguliert und dann verbrannt (Nagl, Teil I, S. 428-429; Teil II, S. 119, 187).
Lorenz Prezner
Der 20-jhrige Lorenz Prezner aus «Krchberg» (vermutlich Kirchberg, es gibt in sterreich mehrere Orte dieses Namens) musste nach seiner Aussage den Teufel am ganzen Leib hinten und vorne kssen und «dessen ins Maul hineingelassene unfltereyen schlinden» (= sein Sperma schlucken). Danach habe er mit seiner Zunge den Hintern des Teufels subern und mit einer heiligen Hostie auswischen mssen. Nach dem Teufelstanz habe er mit ihm «Unzucht» getrieben. Auf ihm habe der «Teufel gelegen, und im hindtern gebraucht» bzw. in «hindtern sodomitisch gebraucht». Brigitte Spreitzer (s. o., S. 67) betont, dass Prezner damit «zum Gestndnis des homosexuellen Analverkehrs mit dem Teufel gezwungen» wurde. Wie auch Nagl weist sie darauf hin, dass diese Textstelle nicht ffentlich verlesen werden durfte, was so Spreitzer weiter «auf die zunehmende Tabuisierung des Themas der Homosexualitt verweist». Am 3. Mrz 1679 wurde Lorenz Prezner zuerst erdrosselt und dann verbrannt (Nagl, Teil I, S. 534-535; Teil II, S. 226-228).
Matthias Puechner
Der elfjhrige Matthias Puechner aus Traunstein gab im Rahmen seiner Vernehmung zu, er habe «den Teufel im Gesicht, Hintern und am vorderen Glied, das er ins Maul nehmen mute, gekt und geschleckt und dasjenige, was ihm der Teufel hineingelassen habe, schlucken mssen». Auch das «Auswischen des Hintern mit der hl. Hostie» gab er im Rahmen seines Gestndnisses zu. Matthias wurde am 3. September 1678 zuerst mit dem Beil gettet und dann verbrannt (Nagl, Teil I, S. 534-535; Teil II, S. 114).
Die Hexenprozesse in Moosham und Lorenz Siess
Die Zauberbuben-Prozesse waren der Auftakt fr weitere hnliche Prozesse im Erzstift Salzburg. Ihren Hhepunkt erreichte diese Entwicklung mit einer Reihe von Kinderhexenprozessen in den Jahren 1715-1717 und 1719-1721. Zu den Verfolgungen an anderen Orten gehrten auch die Hexenjagden 1683 und 1688 in Moosham (Lungau). In diesen Verhren ging es auch um den Zauberer-Jackl.
Eines der Opfer der Verfolgung in Moosham war der 11-jhrige Lorenz Siess, der zunchst mit dem Leben davonkommen sollte und ein halbes Jahr Bewhrungsfrist bekam. In den Augen der Anklger wurde er jedoch bezogen auf «sodomia cum diabolo» (= Sodomie mit dem Teufel) rckfllig, daher wurde er im September 1683 mit dem Schwert hingerichtet (Nagl, Teil I, S. 470-471).
Zu den Hexenverfolgungen in Moosham gibt es eine eigene Rezeption, zu welcher der Trash- und Horrorfilm «Hexen bis aufs Blut geqult» (1970) gehrt. Er wurde an mehreren Orten in sterreich gedreht, u. a. auf Schloss Moosham, wo es noch einen Folterkeller aus dieser Zeit gibt. Der Schauspieler Udo Kier verkrperte in diesem Film Christian de Meron, den Gehilfen des Richters.
Bcher und Filme ber Zauberbuben und Teufelsbuhlschaften
Der «Hexenhammer»
Das Buch «Hexenhammer» (lateinisch «Malleus maleficarum») ist ein Werk des Theologen und Inquisitors Heinrich Kramer (= Henricus Institoris) unter der teilweisen Mitarbeit von Jakob Sprenger, das die Hexenverfolgung legitimierte und wesentlich frderte. Das 1486 erstmals gedruckte Buch erschien bis zum Ende des 17. Jahrhunderts in rund 30.000 Exemplaren.
Der «Hexenhammer» (hier Ausgabe von 1923 online in drei Teilen mit separater Seitenzhlung) geht an mehreren Stellen indirekt auf Mnner ein, die Sex mit Mnnern oder dem Teufel haben. So weisen die Autoren an einer Stelle darauf hin, dass sogar die Dmonen vor der Ausbung dieser «unnatrlichen Laster» zurckschreckten, worunter sie speziell die «Laster (des Coitus) auerhalb der gebotenen Gefe» (= Anal- und Oralverkehr) verstanden (Teil I, S. 42). Wegen dieses «Lasters» sei bereits «ein furchtbares Gericht () ber Sodom» ergangen (Teil I, S. 44). Die Autoren verdeutlichen die sogenannte Erbsnde u. a. «an den Shnen der Sodomiter» (Teil II, S. 45). Die Lombarden seien fr «das schlimmste Laster der Ausschweifung» besonders bekannt (Teil II, S. 45). Brigitte Spreitzer (s. o., S. 62-65) verweist auf diese und weitere Textstellen im «Hexenhammer».
Der Teufel und der Hintern bei Goethe und Heine
Wegen des Bekanntheitsgrades von Johann Wolfgang von Goethe und Heinrich Heine mchte ich auf zwei Werke dieser beiden Autoren zum Faust-Stoff hinweisen. In Goethes «Faust II» (1832) wird der Teufel, als er sich Fausts Seele bemchtigen will, ausgetrickst und entwickelt homoerotische Gefhle fr die herbeischwebenden Engel. Der Teufel: «Sie wenden sich von hinten anzusehen! Die Racker sind doch gar zu appetitlich!» Diese Zeilen zeigen zumindest die Fixierung des Teufels auf den Hintern und wurden bereits zeitgenssisch in einem sndhaft-analen Sinne interpretiert.
Rund zwei Jahrzehnte spter beschrieb Heinrich Heine in «Der Doktor Faust. Ein Tanzpoem» (1851) im 3. Akt einen Hexensabbat: «Ein Mann und ein Weib () verbeugen sich vor der Rckseite des Bocks, knieen davor nieder und leisten das Homagium des Kusses.» Diesen Kuss auf den Hintern bezeichnet der Germanist Paul Derks («Die Schande der heiligen Pderastie», 1990, S. 642-647) als «eine neue Variante der analen Fixierung», womit die «gewhnliche Unzucht» nicht ausgeschlossen und so auf die «Pansexualitt des Hexen- und Teufelswesens» verwiesen werde.
Weitere Sekundrliteratur ber den Zauberer-Jackl
Neben den bereits angefhrten geschichtswissenschaftlichen Untersuchungen von Heinz Nagl und Gerald Mlleder mchte ich noch auf weitere Publikationen verweisen. Sehr positiv berrascht bin ich, wie viel Mhe sich der Schriftsteller Felix Mitterer in seinem Drama «Die Kinder des Teufels. Ein Theaterstck und sein historischer Hintergrund» (1989) gegeben hat, indem er neben dem Text des Theaterstcks (S. 7-110) mit Beitrgen von Heinz Nagl, Norbert Schindler und Meinrad Pizzinini auch eine ausfhrliche historische Einordnung (S. 111-160) bietet. Das Buch von Wolfgang Frweger «Verbrannte Kindheit. 1677-1679. Die vergessenen Kinder der Hexenprozesse um den Zauberer Jackl» (2015) sollte eine Lcke an populrer Literatur schlieen, es kann jedoch meines Erachtens nicht berzeugen. So schreibt Frweger u. a.: «Angesichts der jngsten Diskussionen um Bettlerfamilien hat dieses historische Thema eine beklemmende Aktualitt.» Fr mich entbehrt es jeder Grundlage, den Umgang mit Bettler*innen im 17. und im 21. Jahrhundert auf diese Weise miteinander zu vergleichen.
Weitere Publikationen, die nur zum Teil die Zauberer-Jackl-Prozesse behandeln, sind das Buch des Juristen und Volkskundlers Fritz Byloff «Hexenglaube und Hexenverfolgung in den sterreichischen Alpenlndern» (1934; hier Reprint von 2011, S. 116-118, nur S. 116 ist online), Anna Ehrlichs «Hexen, Mrder, Henker: Eine Kriminalgeschichte» (2006, 2007, hier z. T. online), Peter Wehles «Teufelskoller. Ein dmonischer Kriminalroman» (2014, hier z. T. online) und Clemens M. Hutters «Gruselwandern in Salzburg» (2018, hier z. T. online).
Filme mit schwulen Teufelsbuhlschaften
Es gibt wenige Filme, in denen Teufelsbuhlschaften von Mnnern aufgegriffen werden. Hierzu gehren auch Pornos wie «Desires of the Devil» (aka «Verlangen des Teufels», 1971, s. IMDB), in dem eine Stricher durch Voodoo-Krfte zum Objekt der Begierde wird und der vermutlich nicht der erste Porno zu diesem Themenkomplex war.
In Pier Paolo Pasolinis Episodenfilm «Pasolinis tolldreiste Geschichten» (1972) wird in der letzten Episode die Hlle gezeigt, in der ein Mann von einem Ungeheuer, offenbar vom Teufel selbst, gefickt wird. Der Horrorthriller «The Infernal Rapist» (1988) handelt von einem Pakt mit dem Teufel in der heutigen Zeit: Der Teufel rettet einem zum Tod verurteilten Strafgefangenen das Leben unter der Bedingung, dass dieser sich im Gegenzug bereit erklrt, im Namen des Teufels Menschen zu vergewaltigen und zu tten. Das erste Opfer wird erstochen, vergewaltigt und es wird ihm mit einem Messer die Zahl 666 als Zeichen des Antichrist in seinen Hintern geritzt.
In dem provokanten Zeichentrickfilm fr Erwachsene «South Park. Der Film» (1999) hat Saddam Hussein ein sexuelles Verhltnis mit dem Teufel, wobei dieser von Saddams dauernder Bitte «Lass uns ficken» schon ziemlich genervt ist. In einer Folge der «Simpsons» knutscht Charles Darwin intensiv mit dem Teufel (Staffel 17, Folge 21, 2006), womit sich die Serie ber die Menschen lustig macht, die immer noch an ein Fegefeuer im Jenseits glauben. Hier werden die christlichen Fundamentalist*innen in den USA hnlich kritisiert wie in der Dokumentation «Chasing the Devil. Inside the Ex-Gay Movement» (2008, bersetzt: «Den Teufel jagen. In der Ex-Schwulen-Bewegung»). In dieser werden vier Menschen portrtiert, die angeblich ihre sexuelle Orientierung von schwul zu hetero gendert haben. In weiteren Teilen nicht nur der amerikanischen Bevlkerung gehrt die Vorstellung, dass Homosexualitt mit dem Teufel in Verbindung stehe, zum gelebten Glaubensverstndnis.
Ist der Teufel ein androgyner Hermaphrodit?
Der Teufel, so die frhere Vorstellung, konnte den Menschen als Mann und als Frau erscheinen (Nagl, Teil II, S. 130-131). In den Gestndnissen der Zauberer-Jackl-Prozesse wre es damit fr die Beschuldigten naheliegend gewesen, Sex mit einer Teufelin zuzugeben, was aber nicht der Fall war. Mlleder betont, dass der Teufel nach den Gestndnissen dieser Prozessserie den Beschuldigten «fast immer in mnnlicher Gestalt erschien» (S. 151) und dass «Gestndnisse der Teufelsbuhlschaft bzw. Unzucht mit anderen Hexentanzteilnehmern () wahllos abverlangt (wurden), egal ob Personen mnnlichen oder weiblichen Geschlechts oder beliebigen Alters daran beteiligt waren» (S. 265). Nach den von Brigitte Spreitzer zitierten Quellen (s. o., S. 65) konnte der Teufel im Mittelalter aufgrund seiner Wandlungsfhigkeit als eine Art Zwitter bzw. androgyner Hermaphrodit wahrgenommen werden. Diese sexuelle Vorstellung hat vielen Menschen Angst gemacht und kann als Parallele zu den Homosexuellen aufgefasst werden, die durch eine nicht der Zeugung dienende Sexualitt und durch angebliches oder reales berschreiten der Geschlechtergrenzen ebenfalls die Vorstellung von dem gefhrdeten, was als natrliche Ordnung der Welt angesehen wurde.
Wollte die Obrigkeit eigentlich nur bettelnde Kinder tten?
Die Berichte ber die Hinrichtungen werfen Fragen auf. Welche religise und juristische Auffassung musste ein Richter haben, der selbst bei der Ttung von Kindern glaubte, das Richtige getan zu haben? Oder ging es doch um etwas ganz anderes? Nach Ansicht von Wolfgang Frweger (s. o.) versuchte die «Obrigkeit, diese Bettlerkinder unter dem Vorwand der Zauberei auszurotten». Diese Annahme wurde zuvor schon von Fritz Byloff vertreten und ist wohl deshalb so hnlich auch in Wikipedia zu lesen: Der Salzburger Erzbischof habe mit diesen Hinrichtungen «auf seine Art auch das ‚Bettelunwesen‘ () bekmpfen» wollen (Wikipedia).
Ich halte mich da lieber an die wissenschaftlichen Publikationen von Gerald Mlleder (S. 16-17) und Hans Nagl (Teil II, S. 241), die dieser Theorie deutlich widersprechen. Als Motiv bleibt also nur das der religisen Verblendung.
Vergleiche und Gedanken
Was auf eine andere Weise befremdet, ist der Umstand, dass Vorstellungen von Jungfrauengeburt, Christi Himmelfahrt und einer posthumen Belohnung durch Jungfrauen in einem Paradies bis heute zu den akzeptierten religisen Vorstellungen gehren. Auch diese lassen sich mit einem aufgeklrten Weltbild nicht in Einklang bringen. Zu den wichtigen Unterschieden zwischen der heutigen Zeit und dem 17. Jahrhundert gehren das Ausma des Vernichtungswillens und die heutige Mglichkeit, gegen ein solches Religionsverstndnis Position beziehen zu knnen, ohne dabei um Leib und Leben frchten zu mssen.
Selbst unter Bercksichtigung heutiger Religionskriege und der vielen Beispiele fr religisen Fanatismus bleiben die mehr als 130 Hinrichtungen in Salzburg unfassbar. Auch Nagl (Teil II, S. 134) scheint fr einen Moment die wissenschaftliche Distanz zu seinem Untersuchungsthema zu verlassen, wenn er die Frage stellt, warum die vielen Erlebnisse die Verantwortlichen «nicht zum Zweifel und nicht zur Vernunft gebracht» haben.
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