Zwangssterilisation: Tschechien verstt gegen europisches Recht
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Zwangssterilisation: Tschechien verstt gegen europisches Recht

Der Europische Gerichtshof fr Menschenrechte (EGMR) hat in einer am Donnerstag bekanntgegeben Entscheidung festgestellt, dass Tschechien die Rechte von geschlechtlichen Minderheiten verletzt hat (33037/22). Im konkreten Fall hatte eine nichtbinre Person mit tschechischem Pass vor dem Straburger Gericht geklagt, weil fr eine nderung des Geschlechtseintrags eine Zwangssterilisation ntig gewesen wre.

Die klagende Person, Jahrgang 1977, wurde nur als T. H. identifiziert. Deren Geschlecht wurde whrend der Geburt als mnnlich festgelegt, H. hat sich allerdings mit dieser Geschlechts­identitt nie identifiziert. Daher wollte H. den Geschlechtseintrag auf weiblich ndern, da eine dritte Geschlechtsoption im Land derzeit nicht verfgbar ist. Dies war aber nach tschechischem Recht nur mglich, sollte sich die Person einer geschlechts­anpassenden Operation unterziehen. Wegen mglicher medizinischer Komplikationen hat die Person diese nicht rckgngig zu machende OP aber abgelehnt. Zwar konnte H. 2012 den Vornamen ndern, aber nicht den offiziellen Geschlechtseintrag.

Gericht: Staat stellte klagende Person vor eine «Zwickmhle»

Laut EGMR habe die Staatsmacht die klagende Person damit vor eine «Zwickmhle» gestellt. Dieses Vorgehen habe «schwere medizinische und psychologische Folgen gehabt, inklusive schwere seelische Leiden». Dies sei ein Versto gegen Artikel 8 der Europischen Menschenrechtskonvention, die das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens behandelt. Zudem sei das Recht der klagenden Person auf Nichtdiskriminierung verletzt worden (Artikel 14), weil sie beim Vorzeigen der Papiere immer wieder die eigene Geschlechtsidentitt offenbaren musste.

Zwangssterilisationen bei trans Menschen waren in der Vergangenheit in Europa blich, werden aber inzwischen meist als Versto gegen Grundrechte gewertet. In Deutschland hatte das Bundesverfassungsgericht eine entsprechende Stelle bereits 2011 im Transsexuellengesetz fr verfassungswidrig erklrt (queer.de berichtete). Ein solcher Zwang sei unvereinbar mit der Menschenwrde und dem Recht auf krperliche Unversehrtheit, so Karlsruhe damals.

Auch in Tschechien hat sich der Wind inzwischen gedreht: Letztes Jahr hat auch das tschechische Verfassungsgerichtentschieden, dass eine nderung des rechtlichen Geschlechtseintrags knftig ohne Sterilisation und chirurgische geschlechtsangleichende Manahmen mglich sein msse (queer.de berichtete). Ein entsprechendes Gesetz ist aber bis heute nicht vom tschechischen Parlament verabschiedet worden.

Marie-Hlne Ludwig von der LGBTI-Organisation ILGA Europe hofft nun, dass mit der Entscheidung der Straburger Richter*innen mehr Druck auf die tschechische Regierung ausgebt wird, endlich ein entsprechendes Gesetz zu beschlieen: «Das Urteil erinnert die Regierung daran, dass sie die Pflicht hat, diese weiter bestehende Menschenrechtsverletzung endlich zu beenden.»

In a landmark ruling for trans people in Europe, the European Court of Human Rights today ruled that the Czech Republic…

Der Europische Gerichtshof fr Menschenrechte gehrt anders als der Europische Gerichtshof in Luxemburg nicht zur Europischen Union, sondern zum Europarat. Das Gericht trifft seine Entscheidungen auf Grundlage der Europischen Menschenrechtskonvention. Dem Europarat gehren 46 Mitgliedstaaten an konkret sind dies alle europischen Lnder mit Ausnahme von Belarus, Kasachstan, dem Kosovo, Russland und dem Vatikanstaat. Formal mssen sich alle Mitgliedslnder an die Entscheidungen des Gerichts halten. Allerdings hat das Gericht keine Sanktionsmglichkeiten, um Staaten zur Umsetzung zu zwingen. (dk)