Bundes­regierung will queer­feindliche Verfolgerstaaten mit Trick als «sicher» erklren
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Bundes­regierung will queer­feindliche Verfolgerstaaten mit Trick als «sicher» erklren

Das schwarz-rote Kabinett hat am Mittwoch eine weitere Reform auf den Weg gebracht, um den angekndigten Kurswechsel in der Migrationspolitik voranzutreiben. Es entschied nach Angaben des Bundespresseamts ber eine Formulierungshilfe des Innenministeriums fr die Koalitionsfraktionen zur Einstufung von Staaten als sichere Herkunftslnder: Demnach kann die Bundesregierung diese Einstufung knftig per Rechtsverordnung vornehmen also ohne Zustimmung des Bundesrats. Denn dort haben Lnder mit Regierungsbeteiligung von Grnen und Linken in der Vergangenheit entsprechende Vorhaben blockiert.

Damit knnte die Bundesregierung die Maghreb-Staaten als «sicher» einstufen, was CDU, CSU und SPD bereits in ihrem Koalitionsvertrag angekndigt hatten. Darin heit es: «Wir beginnen mit der Einstufung von Algerien, Indien, Marokko und Tunesien.» Dieses Vorhaben war von queeren Organisationen immer wieder kritisiert worden, weil Algerien, Marokko und Tunesien Menschen wegen Homosexualitt mit mehrjhrigen Haftstrafen bedrohen. Der LSVD+ hatte daher im Wahlkampf gefordert, dass Staaten, die queere Menschen wegen ihres Queerseins verfolgen lassen, nicht das Prdikat «sicher» erhalten sollen (queer.de berichtete).

Mit der Reform wolle die Bundesregierung die «Asylwende» vollziehen, erklrte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU), der sich nach der Kabinettssitzung im Innenausschuss den Fragen der Abgeordneten zu den von ihm angeordneten Zurckweisungen Asylsuchender an den Grenzen stellte. Von Deutschlands Nachbarstaaten werde dieser Kurswechsel insgesamt positiv aufgenommen. Politiker*innen der Linken und der Grnen kritisierten, dass der Minister vor seiner Befragung im Ausschuss erst mit Pressevertreter*innen sprach.

Die von Schwarz-Rot geplante Reform soll Asylentscheidungen fr Menschen aus diesen Staaten beschleunigen und Abschiebungen abgelehnter Asylbewerber*innen erleichtern. Sie knnen ohne groe Prfungen wieder in ihre Heimatlnder zurckgeschickt werden. Mglich wird die Einstufung zustzlicher Lnder per Verordnung, weil sie sich nicht auf das im Grundgesetz verankerte Recht auf Asyl fr politisch Verfolgte erstrecken soll, das ohnehin nur sehr wenige Schutzsuchende zugesprochen bekommen. Bei den meisten Asylbewerber*innen, die inDeutschlandeinen Schutzstatus erhalten, greift der Flchtlingsschutz oder der sogenannte subsidire Schutz fr Menschen, denen im Herkunftsland ernsthafter Schaden droht.

Geflchtete haben weniger Chancen auf rechtlichen Beistand

Gestrichen werden soll laut Kabinettsbeschluss zudem eine Vorschrift, wonach Menschen, die von Abschiebungshaft oder Ausreisegewahrsam betroffen sind, einen vom Staat bestellten Anwalt oder eine Anwltin bekommen. Diese Verpflichtung war erst in der Zeit der Ampel-Regierung auf Drngen der Grnen ins Aufenthaltsrecht aufgenommen worden. Sie gilt auch fr Asylbewerber*innen, die im sogenannten Dublin-Verfahren in einen anderen EU-Staat berstellt werden sollen und fr die sogenannte berstellungshaft angeordnet wurde. (dpa/dk)